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Bramann Dr. Klaus-Wilhelm Weitere Titel dieses Verlages anzeigen
| Inhalt | ||||||
| Vorwort | 9 | |||||
| 1 | Rechte-Einkauf | 15 | ||||
| 1.1 | Der Verlagsvertrag mit dem inländischen Autor, der direkt und ohne Agent abgeschlossen wird | 16 | ||||
| 1.1.1 | Vertragsgegenstand und Vertragspartner | 18 | ||||
| 1.1.2 | Auflage, Ladenpreis, Lieferbarkeit und Rücktrittsmöglichkeit für den Autor | 21 | ||||
| 1.1.3 | Honorare und Vorauszahlungen | 22 | ||||
| 1.1.4 | Nebenrechte | 24 | ||||
| 1.1.5 | Unbekannte Nutzungsarten | 25 | ||||
| 1.1.6 | Optionsklausel | 26 | ||||
| 1.1.7 | Rücktrittsmöglichkeit des Verlags | 27 | ||||
| 1.2 | Der Verlagsvertrag mit dem ausländischen Autor, der über einen Agenten oder einen ausländischen Verlag abgeschlossen wird | 27 | ||||
| 2 | Rechte-Sicherung | 31 | ||||
| 2.1 | Der Dialog mit dem Autor | 31 | ||||
| 2.2 | Die Werkpflege nach dem Tod des Autors | 36 | ||||
| 3 | Rechte-Verkauf | 39 | ||||
| 3.1 | Der Verkauf von Übersetzungsrechten | 39 | ||||
| 3.1.1 | Marktkenntnis und Branchenkenntnis | 41 | ||||
| 3.1.2 | Vermittler | 43 | ||||
| 3.1.3 | Strategien | 46 | ||||
| 3.2 | Verwertungen von buchnahen Nebenrechten im Inland | 48 | ||||
| 3.2.1 | Taschenbuchausgaben | 49 | ||||
| 3.2.2 | Buchclubausgaben | 51 | ||||
| 3.2.3 | Kiosk- und Sonderausgaben | 51 | ||||
| 3.2.4 | Eigenverwertung versus Fremdverwertung | 52 | ||||
| 3.6 | Verwaltungsaufwand | 54 | ||||
| 4 | Ausblick | 57 | ||||
| Anhang | 61 | |||||
| Anmerkungen | 63 | |||||
| Normvertrag für den Abschluss von Verlagsverträgen | 64 | |||||
| Gemeinsame Vergütungsregeln für Autoren belletristischer Werke in deutscher Sprache | 68 | |||||
| Muster-Honorarstaffeln | 71 | |||||
| Screenshots | 73 | |||||
| Verzeichnis weiterführender Literatur | 75 | |||||
| Verzeichnis weiterführender Internetadressen | 77 | |||||
Vorwort
Eine Vortragsreihe in China war der Ausgangspunkt zu den drei Aufsätzen, die nun im Zusammenhang vorliegen. Die Fragen aus dem Publikum festigten die Gewissheit, dass der Erwerb und die Wahrung von Nutzungsrechten, so wie sie in den mittelständischen und unabhängigen europäischen Verlagen durchgeführt werden, auch in anderen Märkten von Interesse sind. Dennoch habe ich gezögert, die Vorträge vor allem in deutscher Sprache zu veröffentlichen, da sie zusammenfassen und interpretieren, was in den Rechte- und Lizenzabteilungen der deutschen Verlage bekannt ist und dort täglich praktiziert wird.
Der Anstoß für die vorliegende Publikation kam von Klaus-W. Bramann, jüngeren Mitarbeitern und Kollegen aus anderen Verlagen, die mich ermunterten, diese Aufsätze zu veröffentlichen, die zunächst für Kollegen gedacht waren, die in Asien, in den arabischen Ländern und in Afrika mit dem Aufbau von Rechte- und Lizenzabteilungen betraut sind. Ein weiterer Gesichtspunkt trat hinzu: Der Wandel, dem der Rechte-Handel seit zwei Jahrzehnten unterliegt, und die sich daraus ergebenden Perspektiven sind ein günstiger Moment für eine Bestandsaufnahme.
Schutz des geistigen Eigentums
Die Diskussion zwischen Urhebern und Verwertern über Vertragslaufzeiten, über die angemessene Vergütung, die Auseinandersetzungen zwischen den Verlagen und den Internetanbietern über die Nutzung digitalisierter Texte müssen auf der Grundlage dessen stattfinden, was Autoren und Verlage in den vergangenen hundert Jahren als gemeinsame Basis erarbeitet haben. Diese ist durch die Beschleunigungsmechanismen internationaler Märkte in Bewegung geraten.
Angesichts dieser Entwicklung möchte ich die Verantwortung der >Verlage als Navigator im Kulturbetrieb < herausstellen. Eine Formulierung, die Gottfried Honnefeider in seinem Aufsatz Das >Volk der Dichter und Denker< ohne Schutz seines geistigen Eigentums? (I) aufgreift und über die bilaterale Beziehung zwischen Urheber und Verwerter hinaus in einen gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang stellt.
Brisanz erhält das Thema dadurch, dass die europäische Politik, aber auch namhafte Einrichtungen wie die Bibliothek der Harvard-Universität sich in der jüngsten Vergangenheit zum Fürsprecher für die honorarfreie Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken in öffentlichen Einrichtungen, Bibliotheken und Museen machen. Eine solche Nutzung tangiert die Rechtsordnungen, in denen das Eigentumsrecht geistiges und physisches Eigentum gleichstellt. Diese Gleichstellung ist in ihrer Vorbildfunktion für den globalen Rechtehandel dringend notwendig. Die Antwort auf die genannten Aufweichungen der dem Schutz unterliegenden Rechte kann nur in einer noch engeren Bindung zwischen Autor und Verlag, zwischen Urheber und Verwerter bestehen. Bei aller Begeisterung für >open access< sollte meines Erachtens nicht vergessen werden, dass es seit Jahrhunderten gängige Praxis ist, den Autor für die gedruckten Werke zu honorieren. Es bedarf der Diskussion, ob daraus nicht auch eine Verpflichtung erwächst, ihn für die Nutzung seiner Werke in digitaler Form in gleichem Maße zu entlohnen.
Robert Darnton, Direktor der Harvard-Bibliothek und renommierter Buchhistoriker, beschreibt in einem Interview mit Jordan Mejias (2) die Vorteile des unbegrenzten und honorarfreien Zugangs zu den Forschungsergebnissen der Universität und vergleicht den Umbruch in der Geschichte der Kommunikationsmodi mit der Erfindung Gutenbergs. Gleichzeitig räumt er ein, dass Autor und Verlag nicht auf die Honorierung durch die Nutzung des digitalisierten Textes verzichten müssen. Die Verlage stehen in der Verpflichtung, sinnvolle Honorierungsmodelle anzubieten.
Beschleunigung im weltweiten Rechtehandel
Vor 1989 erfolgte der Rechtehandel zwischen Westeuropa, den Vereinigten Staaten, Südamerika, Israel und Japan. Nach der politischen Öffnung Osteuropas entstand in achtzehn mittel- und osteuropäischen Ländern eine privatwirtschaftliche Verlagslandschaft, die die Staatsverlage ablöste, die bis 1989 das ausschließliche Recht für die Publikation ausländischer Literatur und Wissenschaft innehatten. Am 15. Oktober 1992 trat die Volksrepublik China der Berner Konvention bei, zwei Wochen später, am 30. Oktober 1992, dem Welturheberrechtsabkommen. Zwischen 1992 und 1995 folgten weitere asiatische, arabische und afrikanische Staaten, und erst ab diesem Zeitpunkt kann man von einem globalen Rechte-Handel sprechen. Der Zeitraum, seit dem die Nutzungsrechte, die der Urheber dem Verlag überträgt, weltweit vertraglich geschützt sind, ist dementsprechend ein relativ kurzer, und für die gesamte Buchbranche bedeutet er einen einzigartigen historischen Einschnitt. Der jahrzehntelangen Absenz von legalen Handelsbeziehungen in vielen Märkten und der daraus resultierenden Vernachlässigung des Urheberrechtsschutzes folgte ohne größeren zeitlichen Übergang eine Beschleunigung im Rechte-Handel, die der Wertigkeit von Literatur und Wissenschaft nicht immer gerecht werden kann.
Verstärkter Einfluss literarischer Agenturen
Der dritte Faktor im Wandel des herstellenden Buchhandels ist die Zunahme des Einflusses von literarischen Agenturen, die vereinzelt nicht ausreichend über den Produktionsprozess und die immensen Kosten informiert sind, mit denen ein Verleger täglich zu tun hat, aber dennoch über Nutzungsrechte eines Autors weltweit verhandeln. Durch den immer schneller agierenden Buchmarkt animiert, stellen einige Agenturen unverantwortliche Forderungen nach Vorschüssen, die sich niemals durch Buchverkäufe und Nebenrechtsvergaben einspielen lassen, und gefährden damit die Unabhängigkeit kleinerer Verlage. Bei der Vermittlung eines Autors an einen Verlag übernimmt der Agent eine sonst vom Verleger ausgeübte Funktion, ohne dessen verlegerisches Risiko zu tragen. Dies ist nur sinnvoll und gerechtfertigt, wenn der Agent sich gleichermaßen als Partner des Autors und des Verlages versteht.
Herausforderungen für den Buchmarkt
Alle drei Faktoren zusammengenommen - der Wandel durch die digitale Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken, die Internationalisierung des Buchmarktes und die Zunahme des Einflusses von Agenturen in einer auf Bilateralität angelegten Beziehung - haben die Herausforderungen auf dem deutschen Buchmarkt verstärkt.
In vielen Verlagen sind der Erwerb der Nutzungsrechte, die Ausstellung der Autorenverträge und die Kontrolle über die Honorare und der Verkauf der Rechte ins Ausland oder die Wahrnehmung der Nebenrechte im Inland funktional getrennt. Meine Ausführungen gehen demgegenüber davon aus, dass die administrative Verantwortung für die drei Hauptfunktionen im Bereich Rechte, nämlich Einkauf, Sicherung und Verkauf, in einer Hand liegt. Mit dem Einkauf der Rechte meine ich nicht - und das möchte ich, um Missverständnissen vorzubeugen, deutlich betonen - die programmatische Entscheidung. Diese muss dem Verleger und den Programmverantwortlichen vorbehalten bleiben. Die Kollegen in den Rechte-Abteilungen können diese Entscheidung jedoch mit ihren Kenntnissen über die angemessenen Vorauszahlungen, Honorarstaffeln, Vertragslaufzeiten, Nebenrechtskataloge und Publikationsfristen begleiten. Je enger der Zusammenschluss zwischen Programmleitung und Rechte-Abteilung, desto gewinnbringender ist er für den wirtschaftlichen Ertrag des Unternehmens und für die Umsetzung bei langfristigen verlegerischen Planungen.
Präzision, Vertragskenntnis, Marktkenntnis, strategisches Denken in der Rechte-Abteilung und eine gemeinsame Zukunftsplanung von Verleger, Lektorat und Rechte-Einkäufer sind Voraussetzungen, um dem Autor sinnvolle Vertragsvorschläge zu unterbreiten und eine den Erwartungen des Autors angemessene Umsetzung der Vertragsinhalte zu gewährleisten. Die gemeinsame Verantwortung für die Vertragsgestaltung beim Rechte-Erwerb und die Wahrnehmung der Nutzungsrechte führt im internationalen Lizenzgeschäft zu einer wichtigen Transparenz des jeweiligen Marktes.
Über die Wechselwirkung der geistesgeschichtlichen Bedeutung von Literatur und Wissenschaft auf der einen und der wirtschaftlichen Prosperität für den herstellenden und verbreitenden Buchhandel auf der anderen Seite waren sich die europäischen Verleger durch die Jahrhunderte bewusst. In einer auch noch heute aktuellen und bestechenden Studie schreibt 1925 Dr. Friedrich Schulze, der damalige Leiter des Stadtgeschichtlichen Museums Leipzig, im Auftrag des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels anlässlich seines hundertjährigen Bestehens: »Die Entwicklung der deutschen Nationalliteratur zu ihrer Höhe am Ende des 18. Jahrhunderts ist sicherlich nicht ohne Mitarbeit des deutschen Buchhandels denkbar, aber auch umgekehrt: der deutsche Buchhandel empfängt den Lohn für das, was seiner Hilfe zu danken war, in ungemessener Freigiebigkeit; die Tatsache dieser reifen, reichen Nationalliteratur wird eine seiner stärksten Förderungen.« (3)
Zur Anlage der Ausführungen
Das erste Kapitel widmet sich einer Interpretation des Verlagsvertrages im Hinblick auf die Punkte, die für die langfristige Sicherung der Nutzungsrechte relevant sind und somit zu den Kapiteln zwei und drei überleiten, die Anleitungen aus der Praxis zur Backlistpflege und Verbreitung der buchnahen Rechte im In- und Ausland vermitteln sollen.
Meine Ausführungen sollen als Diskussionsgrundlage dienen: als Rückbesinnung auf die Vertragswerte, die - aus meiner Sicht und aus der Erfahrung vieler unabhängiger Verleger - die einzigartige Beziehung zwischen Autor und Verlag begründen und der Garant für den wirtschaftlichen Erfolg von beiden sind. Die Aufgaben des Verlages, dem Autor zu wirtschaftlicher Unabhängigkeit zu verhelfen, ihm eine internationale Lesergemeinschaft zu ermöglichen und das Werk auch nach dem Tod des Autors lieferbar zu halten, ergeben sich unmittelbar aus dem Autorenvertrag. Sie sichern die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Urhebers und des Verwerters.
Die folgenden Ausführungen sind praxisbezogen und orientieren sich an meinen beruflichen Aufgaben im Suhrkamp Verlag. Siegfried Unseld und Helene Ritzerfeld haben fünfzig Jahre lang in erfolgreicher Weise die Autorenverträge für die Verlage Suhrkamp, Insel, den Jüdischen Verlag und den Deutschen Klassiker Verlag verhandelt und ihre Umsetzung zusammen mit den Lektoren gewährleistet. Der Aufbau der Abteilung Rechte und Lizenzen im Suhrkamp Verlag zu Beginn der fünfziger Jahre, noch mit dem Verlagsgründer Peter Suhrkamp an der Spitze des Verlagshauses, ging von der begründeten Annahme aus, dass die Ausarbeitung der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Autor und Verlag nur in engster Zusammenarbeit zwischen Verlagsleitung und Rechteabteilung erfolgen kann. Die Umsetzung der Inhalte des Autorenvertrages liegt letztendlich in der Verantwortung des Verlegers und der Programmverantwortlichen.
Der Inhalt der drei Aufsätze bezieht sich in erster Linie auf die Verbreitung von Literatur und Wissenschaft, ist aber im Kern auch auf alle anderen Bereiche des Buchhandels wie das populäre Fachbuch oder das Kinder- und Jugendbuch anwendbar. Die Ausführungen richten sich an Kollegen, die im Ein- und Verkauf der Rechte arbeiten, sowie an Lektoren. Sie vermitteln Anleitungen für die Praxis und sollen zugleich aufzeigen, wie unabdingbar der gemeinsame Erfolg von Autor und Verlag mit der richtigen Ausarbeitung und Umsetzung der Autorenverträge verbunden ist. Die Arbeit des Verlegers, der Lektoren, der operativen Abteilungen wie Herstellung, Verkauf, Werbung, Rechte- und Lizenzen hängt im Wesentlichen von dieser Umsetzung ab. Im Zusammenspiel zwischen allen Beteiligten im Verlag, dem Autor und der von beiden Seiten einbezogenen nationalen wie internationalen Öffentlichkeit können Wirtschaftlichkeit und Verbreitung bewerkstelligt werden.
Ich hoffe, all denen, die diesen kleinen Band zur Hand nehmen, mit meinen Anmerkungen eine Hilfestellung bieten zu können. Der sich abzeichnende Wandel in der Verlagsbranche bringt es mit sich, dass dieser Leitfaden der Fortschreibung bedarf. Der Bereich der Verträge mit Übersetzern, der derzeit besonders stark in der Diskussion steht, deren Ausgang noch offen ist, wurde bewusst nicht thematisiert. Eine zweite Auflage ist damit angedacht.
Ich danke dem Land Oberösterreich, Kulturdirektion für den Aufenthalt in der Atelierwohnung in Gmunden am Traunsee. Ich danke Herrn Dr. Peter Fabjan für die sachliche und logistische Unterstützung. Ich danke Hermann Staub für die hilfreiche und professionelle Einführung in die Bibliothek des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels in der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt am Main. Christoph Hassenzahl hat mich durch Recherchen und Arbeit am Text unterstützt. In besonderem Maße danke ich Raimund Fellinger, dem Cheflektor des Suhrkamp Verlages, für die tägliche Unterstützung, Kritik und Anregung.
Frankfurt am Main, im Juni 2008
Petra Christine Hardt
Eine Vortragsreise in China war der Ausgangspunkt zu drei Aufsätzen von Petra Christine Hardt, die nun in einer deutschsprachigen Ausgabe im Zusammenhang vorliegen. Die Ausführungen fassen zusammen, was in den Rechte- und Lizenzabteilungen europäischer Verlage täglich praktiziert wird. Sie thematisieren aber auch grundlegende Fragen wie den Schutz des geistigen Eigentums, Schutzfristen, Vertragslaufzeiten und angemessene Vergütungen für Autoren und beantworten sie im gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang.
Buying, Protecting and Selling Rights ist ein Plädoyer für Vertragswerte, die auf der Grundlage des Autorenvertrages eine langfristige Beziehung zwischen Autor und Verlag stiften. Dabei ist das Gleichgewicht zwischen Werk- und Autorenbetreuung und den ökonomischen Grundlagen der Verlagswirtschaft von entscheidender Bedeutung. Der Erwerb, die Sicherung und die Verbreitung der Nutzungsrechte, die der Autor dem Verlag überträgt, sind Gegenstand der Ausführungen. Außerdem werden die Herausforderungen, die durch die Zusammenarbeit mit Agenturen und die zunehmende Bedeutung des Internet als globaler Marktplatz urheberrechtlich geschützter Werke entstehen, kritisch beleuchtet und mit pragmatischen Vorschlägen begleitet. Die Inhalte sind praxisbezogen und bieten eine Anleitung für Mitarbeiter in den Rechte- und Lizenzabteilungen, Lektoren und Autoren.
Petra Christine Hardt leitet die Abteilung Rechte und Lizenzen des Suhrkamp Verlages.
ISBN 978-3-934054-33-2
www. bramann. de