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| Inhaltsverzeichnis | ||||||
| A | Ausgangssituation | 9 | ||||
| B | Gutachtenauftrag | 11 | ||||
| C | Entwicklung des Vermittlungsgutscheines | 13 | ||||
| I. | Erste Fassung vom 27.03.2002 | 13 | ||||
| II. | Zweite Fassung vom 01.01.2005 | 15 | ||||
| III. | Aktuelle Fassung | 16 | ||||
| IV. | Vermittlungsgutschein als Zusicherung für Arbeitssuchende und Vermittler | 19 | ||||
| V. | Mögliche Auswirkungen des Urteils des Bundessozialgerichts vom 06.04.2006 | 20 | ||||
| VI. | Öffentlich-rechtlicher Anspruch des privaten Arbeits Vermittlers | 22 | ||||
| D | Bedeutung interner Geschäftsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit für das Vermittlungsgutscheinverfahren | 23 | ||||
| I. | Einschränkungen durch die Geschäftsanweisung | 23 | ||||
| II. | Missbrauchswarnungen | 24 | ||||
| III. | Auszahlungsbedingungen | 25 | ||||
| IV. | Nachweisverpflichtungen | 25 | ||||
| V. | Einschränkungen auf den Vermittlungsgutscheinen | 26 | ||||
| VI. | Aufhebung des Vermittlungsgutscheins | 26 | ||||
| E | Darstellung der Probleme in der praktischen Anwendung anhand von 12 Problemkomplexenmit praktischen Fällen | 27 | ||||
| I. | Darstellung von 12 Problemkomplexen | 27 | ||||
| 1. | Verlängerung der Wartefrist auf 2 Monate | 28 | ||||
| 2. | Ablehnung der Auszahlung eines Vermittlungsgutscheins nach § 421 g SGB III wegen Überschreitens der Gültigkeitsdauer | 28 | ||||
| 3. | Ablehnung, die Vermittlung sei durch die Agentur erfolgt | 29 | ||||
| 4. | Verweigerung der Auszahlung wegen Kontakten vor Erteilung des Gutscheins | 29 | ||||
| 5. | Herstellung des Kontaktes durch Selbstsuche | 30 | ||||
| 6. | Keine Auszahlung wegen Trainingsmaßnahme | 30 | ||||
| 7. | Angeblich bereits erfolgte Vermittlung | 31 | ||||
| 8. | Nichtauszahlung mit der Behauptung, der private Arbeitsvermittler habe den Vermittlungsgutschein unter falschen Voraussetzungen vom Arbeitnehmer erschlichen | 31 | ||||
| 9. | Zahlung nach 6-wöchiger Beschäftigungsdauer und nach 6-monatiger Beschäftigungsdauer | 32 | ||||
| 10. | Zahlungsziel 2 bis 3 Wochen | 32 | ||||
| 11. | Verkürzung der Geltungsdauer des Vermittlungsgutscheins | 33 | ||||
| 12. | Zeitliche Befristung auf die Dauer des Arbeitslosengeldbezuges .. | 33 | ||||
| II. | Bewertung | 34 | ||||
| F | Anwendung des Vermittlungsgutscheins im SGB II | 34 | ||||
| I. | Darstellung der SGB II Regelungen am Beispiel | 36 | ||||
| II. | Weitere Problemkomplexe im SGB II-Bereich | 38 | ||||
| 1. | Wegfall des Leistungsanspruchs auf Arbeitslosengeld II | 38 | ||||
| 2. | Gültigkeitsdauer der Vermittlungsgutscheine | 39 | ||||
| 3. | Frühzeitig abgeschlossener Vermittlungsvertrag | 39 | ||||
| G | Kritische Auseinandersetzung mit möglichen neuen gesetzlichen Regelungen und einer Änderung der Geschäftsanweisung wie sie am 20.11.2008 kurzzeitig ins Internet gestellt wurde und seit dem 01.01.2009 unverändert angewendet werden soll | 40 | ||||
| I. | Einschränkungen durch die Geschäftsanweisung | 41 | ||||
| 1. | Verlängerungen der Drei-Monats-Frist bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Eingliederung | 42 | ||||
| 2. | Verlängerung der Drei-Monats-Frist in Fällen der Arbeitsunfähigkeit | 42 | ||||
| 3. | Versicherungspflicht zur Bundesagentur für Arbeit | 43 | ||||
| 4. | Vermittlungsgutschein als Verwaltungsakt | 43 | ||||
| 5. | Vermittlungsgutschein als Zusicherung | 44 | ||||
| 6. | Geltung und Gültigkeit | 44 | ||||
| 7. | Verfahrensanforderungen für die Auszahlung | 45 | ||||
| 8. | Weitere Anforderungen an die Nachweise | 45 | ||||
| II. | Neu eingeführter Missbrauchstatbestand | 46 | ||||
| H | Forderungen der Arbeitsvermittler | 47 | ||||
| Ergebnisse des Gutachtens | 51 | |||||
| Anhang 1 | ||||||
| Runderlass vom 26.03.2002 | 55 | |||||
| Anhang 2 | ||||||
| Auszug aus dem Sozialgestzbuch Drittes Buch (SGB III) | ||||||
| Arbeitsförderung - Stand: 01.08.2004 | 61 | |||||
| Anhang 3 | ||||||
| Auszug aus dem Sozialgestzbuch Drittes Buch (SGB III) | ||||||
| Arbeitsförderung-Stand: 01.01.2005 | 65 | |||||
| Anhang 4 | ||||||
| Durchführung des Vermittlungsgutscheinverfahrens (GA VGS) | ||||||
| Stand: 01.01.2008 - | 69 | |||||
| Anhang 5 | ||||||
| Durchführung des Vermittlungsgutscheinverfahrens (GA VGS) | ||||||
| Stand: 20.11.2008 | 79 | |||||
| Anhang 6 | ||||||
| Link- und Quellenverzeichnis | 101 | |||||
Der Vermittlungsgutschein ist seit seiner Einfuhrung im Jahre 2002 (§421 g SGB III) mit über 350.000 erfolgreichen Vermittlungen Arbeitsloser das erfolgreichste arbeitsmarktpolitische Instrument in der Sozialgesetzgebung. Trotz dieser Erfolgsbilanz für die Arbeitsuchenden verschlechtert die Bundesagentur für Arbeit ständig die Bedingungen für die Tätigkeit der gewerblichen Arbeitsvermittler. Die internen Durchfuhrungsanweisungen - insbesondere die am 20.11.2008 veröffentlichte - nehmen ständig an Schärfe zu. Die Einschränkungen des gesetzlichen Anspruches werden zahlreicher, die Abwicklung bürokratischer gestaltet und Auszahlungen erfolgen trotz Vorlage des Vermittlungsgutscheins und erfolgreicher Vermittlung nicht. Die gewerblichen Arbeitsvermittler werden durch diese Verfahrensweise und die damit fehlende Planungssicherheit in ihrer Arbeit und Entfaltung stark beeinträchtigt. Die Möglichkeiten der Vermittlung, der Kosteneinsparung für die staatlichen Behörden und der Wettbewerbsförderung werden so nicht ausgeschöpft.
Die Verbände der privaten Arbeitsvermittler haben in freiwilliger Selbstkontrolle Qualitätsstandards erarbeitet und setzen diese in der täglichen Praxis um. Die erreichte hohe Qualität der gewerblichen Arbeitsvermittlung und die Erfolge gilt es unter gegenwärtigen Bedingungen der Wirtschaftskrise nachhaltig zu festigen und das Instrumentarium weiter auszubauen.
Volks- und betriebswirtschaftlich betrachtet ist die private Arbeitsvermittlung mit Abstand das preiswerteste Instrument in der Sozialgesetzgebung. Schon heute wird im Bundesdurchschnitt mindestens jede zehnte Vermittlung in Arbeit durch die gewerblichen Arbeitsvermittler getätigt. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen erhält nur ein geringer Teil an Arbeitssuchenden einen Vermittlungsgutschein. Die private Wirtschaft ist von der Tätigkeit der gewerblichen Arbeitsvermittler überzeugt und schaltet diese ein, um ihre Vakanzen zu decken.
Die Autorin begründet 21 Forderungen nach einer rechtlichen Grundlage für die dauerhafte Weiterführung des Vermittlungsgutscheins.
www.professorin-hegele .de
ISBN 978-3-8305-1628-6
Die Autorin
Prof. Dr. Dorothea Hegele ist zurzeit Rechtsanwältin für Europa-, Staats-, Verwaltungs-, Kommunal-, Medien-, und Arbeitsrecht. Die Spezialistin für europäisches und deutsches Förderrecht kennt die Sonnen- und Schattenseiten der staatlichen und privaten Arbeitsvermittlung. Ihre vielfältigen Erfahrungen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung, der Personalentwicklung und arbeitsrechtlichen Beratung fließen ein in die Begründung der Forderungen für eine effektive Vermittlung Arbeitssuchender.
Der Vermittlungsgutschein ist seit seiner Einführung im Jahre 2002 (§ 421 g SGB III) mit über 350.000 erfolgreichen Vermittlungen Arbeitsloser das erfolgreichste arbeitsmarktpolitische Instrument in der Sozialgesetzgebung. Trotz dieser Erfolgsbilanz für die Arbeitsuchenden verschlechtert die Bundesagentur für Arbeit ständig die Bedingungen für die Tätigkeit der gewerblichen Arbeitsvermittler. Die internen Durchführungsanweisungen - insbesondere die am 20.11.2008 veröffentlichte - nehmen ständig an Schärfe zu. Die Einschränkungen des gesetzlichen Anspruches werden zahlreicher, die Abwicklung bürokratischer gestaltet und Auszahlungen erfolgen trotz Vorlage des Vermittlungsgutscheins und erfolgreicher Vermittlung nicht. Die gewerblichen Arbeitsvermittler werden durch diese Verfahrensweise und die damit fehlende Planungssicherheit in ihrer Arbeit und Entfaltung stark beeinträchtigt. Die Möglichkeiten der Vermittlung, der Kosteneinsparung für die staatlichen Behörden und der Wettbewerbsförderung werden so nicht ausgeschöpft. Die Verbände der privaten Arbeitsvermittler haben in freiwilliger Selbstkontrolle Qualitätsstandards erarbeitet und setzen diese in der täglichen Praxis um. Die erreichte hohe Qualität der gewerblichen Arbeitsvermittlung und die Erfolge gilt es unter gegenwärtigen Bedingungen der Wirtschaftskrise nachhaltig zu festigen und das Instrumentarium weiter auszubauen. Volks- und betriebswirtschaftlich betrachtet ist die private Arbeitsvermittlung mit Abstand das preiswerteste Instrument in der Sozialgesetzgebung. Schon heute wird im Bundesdurchschnitt mindestens jede zehnte Vermittlung in Arbeit durch die gewerblichen Arbeitsvermittler getätigt. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen erhält nur ein geringer Teil an Arbeitssuchenden einen Vermittlungsgutschein. Die private Wirtschaft ist von der Tätigkeit der gewerblichen Arbeitsvermittler überzeugt und schaltet diese ein, um ihre Vakanzen zu decken. Die Autorin begründet 21 Forderungen nach einer rechtlichen Grundlage für die dauerhafte Weiterführung des Vermittlungsgutscheins.