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    Der Vermittlungsgutschein

    Entwicklung von 2002 bis 2008 und Fortführung des erfolgreichen Instruments der Arbeitsvermittlung

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    Der Vermittlungsgutschein
    Entwicklung von 2002 bis 2008 und Fortführung des erfolgreichen Instruments der Arbeitsvermittlung

    Autoren:

    Verlag:
    BWV Berliner-Wissenschaft  Weitere Titel dieses Verlages anzeigen

    Auflage: 1. Auflage.
    Erschienen: März 2009
    Seiten: 103
    Sprache: Deutsch
    Maße: 224x156x8
    Einband: Kartoniert / Broschiert
    ISBN: 3830516282
    EAN: 9783830516286

    Inhaltsverzeichnis

    Inhaltsverzeichnis
    AAusgangssituation9
    BGutachtenauftrag11
    CEntwicklung des Vermittlungsgutscheines13
    I.Erste Fassung vom 27.03.200213
    II.Zweite Fassung vom 01.01.200515
    III.Aktuelle Fassung16
    IV.Vermittlungsgutschein als Zusicherung für Arbeitssuchende und Vermittler19
    V.Mögliche Auswirkungen des Urteils des Bundessozialgerichts vom 06.04.200620
    VI.Öffentlich-rechtlicher Anspruch des privaten Arbeits Vermittlers22
    DBedeutung interner Geschäftsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit für das Vermittlungsgutscheinverfahren23
    I.Einschränkungen durch die Geschäftsanweisung23
    II.Missbrauchswarnungen24
    III.Auszahlungsbedingungen25
    IV.Nachweisverpflichtungen25
    V.Einschränkungen auf den Vermittlungsgutscheinen26
    VI.Aufhebung des Vermittlungsgutscheins26
    EDarstellung der Probleme in der praktischen Anwendung anhand von 12 Problemkomplexenmit praktischen Fällen27
    I.Darstellung von 12 Problemkomplexen27
    1.Verlängerung der Wartefrist auf 2 Monate28
    2.Ablehnung der Auszahlung eines Vermittlungsgutscheins nach § 421 g SGB III wegen Überschreitens der Gültigkeitsdauer28
    3.Ablehnung, die Vermittlung sei durch die Agentur erfolgt29
    4.Verweigerung der Auszahlung wegen Kontakten vor Erteilung des Gutscheins29
    5.Herstellung des Kontaktes durch Selbstsuche30
    6.Keine Auszahlung wegen Trainingsmaßnahme30
    7.Angeblich bereits erfolgte Vermittlung31
    8.Nichtauszahlung mit der Behauptung, der private Arbeitsvermittler habe den Vermittlungsgutschein unter falschen Voraussetzungen vom Arbeitnehmer erschlichen31
    9.Zahlung nach 6-wöchiger Beschäftigungsdauer und nach 6-monatiger Beschäftigungsdauer32
    10.Zahlungsziel 2 bis 3 Wochen32
    11.Verkürzung der Geltungsdauer des Vermittlungsgutscheins33
    12.Zeitliche Befristung auf die Dauer des Arbeitslosengeldbezuges ..33
    II.Bewertung34
    FAnwendung des Vermittlungsgutscheins im SGB II34
    I.Darstellung der SGB II Regelungen am Beispiel36
    II.Weitere Problemkomplexe im SGB II-Bereich38
    1.Wegfall des Leistungsanspruchs auf Arbeitslosengeld II38
    2.Gültigkeitsdauer der Vermittlungsgutscheine39
    3.Frühzeitig abgeschlossener Vermittlungsvertrag39
    GKritische Auseinandersetzung mit möglichen neuen gesetzlichen Regelungen und einer Änderung der Geschäftsanweisung wie sie am 20.11.2008 kurzzeitig ins Internet gestellt wurde und seit dem 01.01.2009 unverändert angewendet werden soll40
    I.Einschränkungen durch die Geschäftsanweisung41
    1.Verlängerungen der Drei-Monats-Frist bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Eingliederung42
    2.Verlängerung der Drei-Monats-Frist in Fällen der Arbeitsunfähigkeit42
    3.Versicherungspflicht zur Bundesagentur für Arbeit43
    4.Vermittlungsgutschein als Verwaltungsakt43
    5.Vermittlungsgutschein als Zusicherung44
    6.Geltung und Gültigkeit44
    7.Verfahrensanforderungen für die Auszahlung45
    8.Weitere Anforderungen an die Nachweise45
    II.Neu eingeführter Missbrauchstatbestand46
    HForderungen der Arbeitsvermittler47
    Ergebnisse des Gutachtens51
    Anhang 1
    Runderlass vom 26.03.200255
    Anhang 2
    Auszug aus dem Sozialgestzbuch Drittes Buch (SGB III)
    Arbeitsförderung - Stand: 01.08.200461
    Anhang 3
    Auszug aus dem Sozialgestzbuch Drittes Buch (SGB III)
    Arbeitsförderung-Stand: 01.01.200565
    Anhang 4
    Durchführung des Vermittlungsgutscheinverfahrens (GA VGS)
    Stand: 01.01.2008 -69
    Anhang 5
    Durchführung des Vermittlungsgutscheinverfahrens (GA VGS)
    Stand: 20.11.200879
    Anhang 6
    Link- und Quellenverzeichnis101



    Klappentext

    Der Vermittlungsgutschein ist seit seiner Einfuhrung im Jahre 2002 (§421 g SGB III) mit über 350.000 erfolgreichen Vermittlungen Arbeitsloser das erfolgreichste arbeitsmarktpolitische Instrument in der Sozialgesetzgebung. Trotz dieser Erfolgsbilanz für die Arbeitsuchenden verschlechtert die Bundesagentur für Arbeit ständig die Bedingungen für die Tätigkeit der gewerblichen Arbeitsvermittler. Die internen Durchfuhrungsanweisungen - insbesondere die am 20.11.2008 veröffentlichte - nehmen ständig an Schärfe zu. Die Einschränkungen des gesetzlichen Anspruches werden zahlreicher, die Abwicklung bürokratischer gestaltet und Auszahlungen erfolgen trotz Vorlage des Vermittlungsgutscheins und erfolgreicher Vermittlung nicht. Die gewerblichen Arbeitsvermittler werden durch diese Verfahrensweise und die damit fehlende Planungssicherheit in ihrer Arbeit und Entfaltung stark beeinträchtigt. Die Möglichkeiten der Vermittlung, der Kosteneinsparung für die staatlichen Behörden und der Wettbewerbsförderung werden so nicht ausgeschöpft.

    Die Verbände der privaten Arbeitsvermittler haben in freiwilliger Selbstkontrolle Qualitätsstandards erarbeitet und setzen diese in der täglichen Praxis um. Die erreichte hohe Qualität der gewerblichen Arbeitsvermittlung und die Erfolge gilt es unter gegenwärtigen Bedingungen der Wirtschaftskrise nachhaltig zu festigen und das Instrumentarium weiter auszubauen.

    Volks- und betriebswirtschaftlich betrachtet ist die private Arbeitsvermittlung mit Abstand das preiswerteste Instrument in der Sozialgesetzgebung. Schon heute wird im Bundesdurchschnitt mindestens jede zehnte Vermittlung in Arbeit durch die gewerblichen Arbeitsvermittler getätigt. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen erhält nur ein geringer Teil an Arbeitssuchenden einen Vermittlungsgutschein. Die private Wirtschaft ist von der Tätigkeit der gewerblichen Arbeitsvermittler überzeugt und schaltet diese ein, um ihre Vakanzen zu decken.

    Die Autorin begründet 21 Forderungen nach einer rechtlichen Grundlage für die dauerhafte Weiterführung des Vermittlungsgutscheins.

    www.professorin-hegele .de


    ISBN 978-3-8305-1628-6

    Autor

    Die Autorin

    Prof. Dr. Dorothea Hegele ist zurzeit Rechtsanwältin für Europa-, Staats-, Verwaltungs-, Kommunal-, Medien-, und Arbeitsrecht. Die Spezialistin für europäisches und deutsches Förderrecht kennt die Sonnen- und Schattenseiten der staatlichen und privaten Arbeitsvermittlung. Ihre vielfältigen Erfahrungen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung, der Personalentwicklung und arbeitsrechtlichen Beratung fließen ein in die Begründung der Forderungen für eine effektive Vermittlung Arbeitssuchender.

    Vorwort

    Der Vermittlungsgutschein ist seit seiner Einführung im Jahre 2002 (§ 421 g SGB III) mit über 350.000 erfolgreichen Vermittlungen Arbeitsloser das erfolgreichste arbeitsmarktpolitische Instrument in der Sozialgesetzgebung. Trotz dieser Erfolgsbilanz für die Arbeitsuchenden verschlechtert die Bundesagentur für Arbeit ständig die Bedingungen für die Tätigkeit der gewerblichen Arbeitsvermittler. Die internen Durchführungsanweisungen - insbesondere die am 20.11.2008 veröffentlichte - nehmen ständig an Schärfe zu. Die Einschränkungen des gesetzlichen Anspruches werden zahlreicher, die Abwicklung bürokratischer gestaltet und Auszahlungen erfolgen trotz Vorlage des Vermittlungsgutscheins und erfolgreicher Vermittlung nicht. Die gewerblichen Arbeitsvermittler werden durch diese Verfahrensweise und die damit fehlende Planungssicherheit in ihrer Arbeit und Entfaltung stark beeinträchtigt. Die Möglichkeiten der Vermittlung, der Kosteneinsparung für die staatlichen Behörden und der Wettbewerbsförderung werden so nicht ausgeschöpft. Die Verbände der privaten Arbeitsvermittler haben in freiwilliger Selbstkontrolle Qualitätsstandards erarbeitet und setzen diese in der täglichen Praxis um. Die erreichte hohe Qualität der gewerblichen Arbeitsvermittlung und die Erfolge gilt es unter gegenwärtigen Bedingungen der Wirtschaftskrise nachhaltig zu festigen und das Instrumentarium weiter auszubauen. Volks- und betriebswirtschaftlich betrachtet ist die private Arbeitsvermittlung mit Abstand das preiswerteste Instrument in der Sozialgesetzgebung. Schon heute wird im Bundesdurchschnitt mindestens jede zehnte Vermittlung in Arbeit durch die gewerblichen Arbeitsvermittler getätigt. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen erhält nur ein geringer Teil an Arbeitssuchenden einen Vermittlungsgutschein. Die private Wirtschaft ist von der Tätigkeit der gewerblichen Arbeitsvermittler überzeugt und schaltet diese ein, um ihre Vakanzen zu decken. Die Autorin begründet 21 Forderungen nach einer rechtlichen Grundlage für die dauerhafte Weiterführung des Vermittlungsgutscheins.