Vorwort
Modellversuche haben die Entwicklung des Straf-, Strafprozess-, Jugendstraf-, Strafvollzugs- und Sanktionenrechts wesentlich mitbestimmt. Bisher sind lediglich einzelne Modellversuche eingehend analysiert worden. Indes fehlte bislang eine umfassende Analyse der Modellversuche im Strafrecht als Instrument der Kriminalpolitik. Mit der vorliegenden Studie sollen die Methoden der kriminologischen Forschung in Modellversuchen analysiert und die umstrittene Frage nach strafrechtlichen Grenzen und Möglichkeiten für Modellversuche beantwortet werden. Auf dieser Grundlage sollen Spielräume für Modellversuche im Strafrecht, beispielsweise für Erprobungen von sogenannten Babyklappen oder Maßnahmen der "harm reduction" im Betäubungsmittelstrafrecht (Spritzenvergabe, heroingestützte Behandlung Opiatabhängiger, Drogeninhaltskontrolle), ausgelotet werden.
Modelle sind immer Modelle von etwas. Sie bilden in begrenztem Rahmen eine umfassendere Vorgehensweise exemplarisch ab. Auch diese Habilitationsschrift will ein Modell sein: Ein Modell für die Vorgehensweise im Sinne der "Gesamten Strafrechtswissenschaften". Mit dieser Blickrichtung werden in einem interdisziplinären Ansatz Kriminologie und Strafrecht, sozialwissenschaftliche Methodologie und juristische Methodenlehre sowie strafrechtsrelevantes Verfassungsrecht zusammengeführt.
Die Arbeit ist größtenteils während meiner Tätigkeit als Wissenschaftlicher Assistent am Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen entstanden. Herzlich danke ich dem Erstgutachter der Habilitationsschrift, Prof. Dr. Arthur Kreuzer. Mit seinem unerschöpflichen Engagement hat er mich und diese Arbeit vielfältig gefördert. Besonderer Dank gilt auch dem Zweitgutachter, Prof. Dr. Bernd Hecker, der meiner Arbeit wichtige Impulse gegeben hat und dessen freundschaftlicher Unterstützung ich mir stets gewiss sein konnte. Herzlich danke ich ebenfalls dem Drittgutachter, Prof. Dr. Dirk Fabricius, sowie meinen Kollegen an der Professur für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug. Der Deutschen Forschungsgemeinschaft danke ich für die Förderung durch eine Publikationsbeihilfe. Auch will ich mich bei der Dr.-Herbert-Stolzenberg-Stiftung und der Justus-Liebig-Universität Gießen für die Verleihung des Dr.-Herbert-Stolzenberg-Preises 2005 in der Sektion Rechtswissenschaft bedanken. Für ihre allzeit liebevolle Unterstützung danke ich meinen Eltern, meinem Bruder Christian mit Bettina, Nikolas, Leonhard und Johannes, meiner Tante Evi, meinen Schwiegereltern und ganz besonders meiner geliebten Frau Gesine.
| Mainz, im August 2006 | Klaus Hoffmann-Holland |