Modellversuche haben die Entwicklung des Straf-, Strafprozess-, Jugendstraf-, Strafvollzugs- und Sanktionenrechtes wesentlich mitbestimmt. Klaus Hoffmann-Holland analysiert einzelne Methoden der kriminologischen Forschung in Modellversuchen und beantwortet die umstrittene Frage nach strafrechtlichen Grenzen und Möglichkeiten für Modellversuche. Der Autor zeigt Spielräume für Modellversuche im Strafrecht beispielsweise für Erprobungen von sogenannten Babyklappen oder Maßnahmen der "harm reduction" im Betäubungsmittelstrafrecht (Spritzenvergabe, heroingestützte Behandlung Opiatabhängiger, Drogeninhaltskontrolle) auf. Zu unterscheiden sind dabei die rechtlichen Möglichkeiten für Modellversuche auf der Grundlage gesetzlicher Erprobungsklauseln und diejenigen für Modellversuche durch Praxisinitiativen. Bei letzteren erlaubt eine folgenorientierte ideologische Auslegung die Berücksichtigung sozialwissenschaftlicher Ansätze in der Rechtswissenschaft.
Modellversuche haben die Entwicklung des Strafrechts wesentlich geprägt. Klaus Hoffmann-Holland unterzieht solche Erprobungen einer interdisziplinären Analyse im Sinne der "Gesamten Strafrechtswissenschaften". Dabei zeigt er Grenzen, aber auch Spielräume für Modellversuche auf - beispielsweise für die Erprobung von "Babyklappen".