Vorwort
Das Ausländer- und Asylrecht ist mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes1 am 1.1.2005 auf eine neue Grundlage gestellt worden. Das Zuwanderungsgesetz besteht aus dem Aufenthaltsgesetz, welches das Ausländergesetz von 1990 vollständig abgelöst hat2 , und dem für Unionsbürger geltenden Freizügigkeitsgesetz/EU sowie Änderungen in weiteren Gesetzen. Durch das erste Änderungsgesetz vom 14. März 20053 und insbesondere mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 20074 sind zahlreiche Bestimmungen des Ausländer- und Asylrechts geändert worden. Änderungen ergaben sich vor allem aus der Umsetzung der Richtlinie über den Familiennachzug und derjenigen über langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige5, die sog. Opferschutzrichtlinie, die "Studentenrichtlinie" und der "Forscherrichtlinie". Im Bereich des Asylrechts wurden die "Qualifikationsrichtlinie", die "Verfahrensrichtlinie" und die Richtlinie über die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber umgesetzt. Ferner sieht das Änderungsgesetz vom 19. August 2007 Sanktionen bei der Nichteinhaltung von Integrationspflichten, Beschränkungen beim Ehegattennachzug durch das Erfordernis einfacher deutscher Sprachkenntnisse und neue Ausweisungstatbestände vor. Änderungen erfolgten auch im Ausländerzentralregistergesetz, in welchem nunmehr eine Identifizierung mit Hilfe elektronischer Gesichtsbildererkennung, eine Recherche mittels Angaben zu den Ausweispapieren sowie eine Vereinfachung des Zugriffs von Polizei- und Justizbehörden auf den Datenbestand vorgesehen sind. Erweiterungen sind beim Rechtsschutz und Asylrecht vorgenommen worden.
Das Lehrbuch soll einen Überblick über die wesentlichen Bereiche des Ausländer- und Asylrechts geben. Daher versteht es sich weniger als wissenschaftliches Lehrbuch, sondern vielmehr als eine kompakte Darstellung des relevanten Stoffes. Gesetzgebung, Rechtsprechung sowie Literatur sind bis Mai 2008 berücksichtigt.
Das Lehrbuch enthält keine Gesetzestexte. Hierfür kann auf die Sammlung der Vorschriften zum Ausländer- und Asylrecht, die auch die bis dato erlassenen Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union im Ausländer- und Asylrecht umfasst, verwiesen werden (Ausländer- und Asylrecht, Vorschriftensammlung, C. F. Müller, 3. Aufl. 2008). Für weiterführende Kommentarliteratur kann auf die einschlägigen Kommentare, insbesondere GK-Kommentar zum Aufenthaltsgesetz sowie den Kommentar des Autors, Ausländerrecht, 4 Bände, Stand Mai 2008, verwiesen werden.
Für die Hilfe bei der Überarbeitung des Manuskripts danke ich den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den studentischen Hilfskräften des Lehrstuhls. Insbesondere haben Frau Ass. iur. Katja Schneider, Frau Ass. iur. Cordelia Carlitz, Frau Ass. iur. Simone Alt, Herr Ass. iur. Markus Peek und Herr Dr. Marcel Kau mit großer Sachkenntnis engagiert mitgeholfen, das Lehrbuch auch in zum Teil neu strukturierter Darstellung gegenüber der Erstauflage erheblich zu verbessern.
Anregungen und Hinweise zur Verbesserung, insbesondere auch im Hinblick auf die praktische Nutzung des Buches, sind erwünscht:
Universität Konstanz
Prof. Dr. Dr. h.c. Kay Hailbronner
Universitätsstraße 10
78457 Konstanz
Konstanz, im Juni 2008
Kay Hailbronner
1 Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern v. 30.7.2004, BGBl. I, S. 1950.
2 Vgl. Art. 1 ZuwG.
3 BGBl. I , S. 721.
4 BGBl. I, S. 1970.
5 Sog. Daueraufenthaltsrichtlinie.