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Erben und beerben
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Vorwort



Im Berufsleben eines Anwaltes oder Rechtsberaters muss man immer wieder feststellen, dass viele Streitigkeiten gar nicht entstanden wären, wenn die betroffenen Personen sich von Anfang an bewusst gewesen wären, welches ihre Rechte, aber auch welches ihre Pflichten sind. Im Bereich Erbschaften sind Unklarheiten und falsche Ansichten häufig anzutreffen, zum Beispiel:
• Wer erbt, wenn ich nichts unternehme?
• Kann ich ein Kind enterben?
• Wer bestimmt, wie sich ein Erbe verteilt?

In diesem Band geht es um die rechtlichen Fragen, die sich im Erbrecht stellen können. Und zwar richtet sich das Werk sowohl an Personen, die sich darüber Gedanken machen, wohin ihr Vermögen nach ihrem Tod geht, als auch an Personen, die eine Erbschaft erhalten.

Mit Hilfe des vorliegenden Werkes können Sie in vielen Fällen selber eine Lösung finden, wenn diese in einem Gesetz zu finden ist oder es eine klare Rechtsprechung gibt. In anderen Fällen finden Sie Angaben, um eine Lösung zu erarbeiten. Sie erhalten auch Tipps, wie Sie weiterkommen können, wenn das Gesetz keine klare Antwort anbietet.

NICHT behandelt wird das bäuerliche Erbrecht. Dieses enthält eine ganze Reihe von Sonderregeln. Informationen dazu sind über die bäuerlichen Vereinigungen erhältlich.

Für Konstellationen, die selten sind, und in Fragen, die auch unter Juristen umstritten sind, kann das Werk keine Antwort geben, wofür ich um Verständnis bitte. Für solche Fälle muss an den Spezialisten verwiesen werden, d.h. an Rechtsanwälte, die in der Schweiz je nach Kanton auch die Berufsbezeichnung Advokat, Anwalt, Fürsprecher tragen. Diese sind auch rechtsberatend tätig.

Wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Rechtsberatung, bevor ein Fall eskaliert! Vielleicht haben beide Parteien eine falsche Vorstellung, was richtig ist. Anwälte beraten auch.

Im Bereich des Erbrechtes entstehen Streitigkeiten häufig, wenn Menschen, die eine Erbengemeinschaft bilden, sehr unterschiedliche Wege gingen und unterschiedliche Vorstellungen haben, was ihnen zusteht. Diese Menschen sind verwandtschaftlich verbunden. Meinungsverschiedenheiten können zum Abbruch der persönlichen Beziehungen führen, was schwerwiegend sein kann. Die Mediation bietet sich zur Lösung von Konflikten im Zusammenhang mit einem Erbe besonders an.
Mediation ist ein aussergerichtliches Verfahren, in dem die betroffenen Personen mit Hilfe eines Mediators bzw. einer Mediatorin versuchen, einen für alle gangbaren Weg zu finden. Der Mediator hat nicht die Rolle eines Richters, d.h., er entscheidet nicht. Seine Rolle kann eher mit der eines Übersetzers verglichen werden, der manchmal auch nötig ist, wenn man die gleiche Sprache spricht. Mediation bietet erfahrungsgemäss in allen Bereichen, in denen Probleme entstehen können, gute Resultate, nicht nur im Erbrecht.

Ich wünsche mir, dass Ihnen dieses Werk hilft, für Sie passende Lösungen zu finden.

Margareta Egli
Dr. iur.
Rechtsanwältin / Mediatorin SAV / Betriebsökonom KSZ


Die Ausführungen basieren auf dem Stand der Gesetze am 1. Januar 2007.








 
   


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