Vorwort
Die Bemühungen um eine Harmonisierung der technischen Bauvorschriften in Europa gehen zurück in die siebziger Jahre. 1976 beschloss die Europäische Kommission, die Entwicklung europäischer Bauvorschriften zu fördern, was 1980 zu einer Vereinbarung mit der Internationalen Gesellschaft für Bodenmechanik und Grundbau führte, auf Grund der national bestehenden Grundbaunormen einen "Model Code" als Vorläufer für einen späteren Eurocode 7 zu entwerfen. Die ISSMFE bildete 1981 zu diesem Zweck eine technische Kommission, die 1987 einen entsprechenden Vorschlag lieferte.
Für das Bauingenieurwesen in Deutschland wurde das Institut für Bautechnik in Berlin unter der Leitung seines Präsidenten Breitschaft federführend. Seine Bemühungen gingen dahin, die traditionelle Betrachtungsweise mit globalen Sicherheitsbeiwerten insgesamt durch ein neues Konzept zu ersetzen, das für das gesamte Bauingenieurwesen eine einheitliche Grundlage bilden sollte. Dazu wurde ein in Russland und Dänemark bereits seit den fünfziger Jahren praktiziertes Konzept aufgegriffen, Grenzzustände des Versagens und Verhaltens mittels Teilsicherheitsbeiwerten auf Einwirkungen und Widerstände nachzuweisen. Um solche Teilsicherheitsbeiwerte zu quantifizieren, wurde versucht, mit Hilfe statistischer Verfahren eine für alle Bauwerke einheitliche Versagenswahrscheinlichkeit abzuleiten. Das Ergebnis wurde vom Institut 1978 zur Diskussion gestellt und vom DIN 1981 unter dem Titel "Grundlagen der Sicherheitsanforderungen für bauliche Anlagen" (GruSiBau) veröffentlicht.
Die Europäische Kommission verabschiedete am 21. Dezember 1988 die "Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte", kurz "Bauproduktenrichtlinie" genannt, die in Deutschland 1992 in nationales Recht umgesetzt wurde. Die Richtlinie regelt für Bauprodukte nicht nur Verwaltungsfragen zur Vereinheitlichung des europäischen Binnenmarktes, sondern verlangt auch einheitliche technische Spezifikationen in Form von Normen und Zulassungen.
1988 beauftragte die Kommission eine Projektgruppe unter der Leitung von N. Krebs Ovesen damit, den Norm-Entwurf von 1987 zu überarbeiten und an das für die verschiedenen Bereiche des Bauingenieurwesens inzwischen verbindliche formale System von Eurocodes anzugleichen.
1989 übertrug die Europäische Kommission die weitere Behandlung der Eurocodes in Form von Mandaten an die europäische Normungsorganisation CEN, einen Anfang der sechziger Jahre erfolgten Zusammenschluss der nationalen Normungsinstitute aller EG- und EFTA-Länder sowie Maltas und der Tschechischen Republik. CEN bildete zur Erfüllung der Mandate eine Reihe von Technischen Komitees (TC); für das Bauingenieurwesen ist das TC 250 zuständig und darin wiederum ein aus Vertretern aller beteiligten Länder bestehender Unterausschuss (SC 7), der für die Ausführung eine Arbeitsgruppe beauftragte.
Für den Grundbau ergaben sich besondere Schwierigkeiten insofern, als eine dreifache Angleichung zu leisten war:
| - | Abstimmung der Sicherheitsdefinitionen innerhalb des Grundbaus selbst; | |
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| - | Übernahme des Teilsicherheitskonzepts in Abstimmung mit dem konstruktiven Ingenieurbau; | |
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| - | Abstimmung international. | |
1994 wurde die europäische Vornorm ENV 1997-1 bekannt gegeben und 1996 zusammen mit einem Nationalen Anwendungsdokument in deutscher Sprache als "DIN V ENV 1997-1, Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik - Teil 1: Allgemeine Regeln" veröffentlicht. Die Geltungsdauer war begrenzt. Ende 1996 wurden die CEN-Mitglieder aufgefordert, Stellungnahmen abzugeben.
Zu diesem Zeitpunkt veröffentlichte das DIN einen Beuth-Kommentar mit dem Titel "Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau", der von den beiden Autoren W. Sadgorski und U. Smoltczyk verfasst wurde, die als deutsche Vertreter im SC 7 an der Erarbeitung der ENV 1997-1 beteiligt gewesen waren.
Die Vornorm löste erhebliche Kritik aus, nicht zuletzt von deutscher Seite, so dass sich das SC 7 entschloss, eine Arbeitsgruppe aus folgenden Ländervertretern mit der Überarbeitung der Vornorm zu beauftragen:
Bauduin (B) - Bergdahl (S) - Bjerregard Hansen (DK) - Driscoll (UK) - Fernandes (P) - Heijnen (NL) - Kavvadas (GR) - Lamboj (CZ) - Magnan (F) - Orr (IR) - Pregl (A) - Santos Morenos (ES) - Schuppener (D) - Slunga (SF) und, als Vorsitzender, Smoltczyk (D).
Die Arbeitsgruppe begann im April 1997 mit der Arbeit und beauftragte 1998 ein Projektteam, dem neben Smoltczyk als Leiter, Bauduin, Driscoll, Schuppener auch Bosco (Italien) und Frank (Frankreich, Vorsitzender des SC 7) angehörten.
Nach Abschluss der Sachdiskussionen befasste sich ab 2002 ein Redaktionskomitee (Frank als Leiter, Driscoll für die englische Fassung, Magnan für die französische, Schuppener für die deutsche) mit der Schlussbearbeitung, die dem SC 7 im Juli 2002 zur Verabschiedung vorgelegt und einstimmig beschlossen wurde. Im Mai 2003 lagen auch die französische und die deutsche Übersetzung vor. Im März 2004 wurde den drei Sprachfassungen des Codes von den nationalen Normungsorganisationen auf schriftlichem Wege zugestimmt. Damit begann eine fünfjährige Übergangsperiode, in der die nationalen Anhänge ergänzt werden und eine Erprobung parallel zu den bis zum Ende der Übergangsperiode noch mitgeltenden nationalen Normen erfolgen soll. Im Jahre 2009 wird dann die EN 1997-1 die nationalen Regeln verbindlich ablösen, soweit diese nicht Ergänzungen zur Europäischen Norm darstellen.
Bei der Überarbeitung der Vornorm ergaben sich vor allem im Abschnitt 2, der die Nachweisverfahren grundsätzlich regelt, erhebliche Veränderungen. Außerdem wurden drei neue Abschnitte - 8 (Ankerungen), 10 (Hydraulisch verursachtes Versagen) und 11 (Geländebruchsicherheit) - ergänzt. Sämtliche Teilsicherheitsbeiwerte wurden in einem neuen Anhang A aufgelistet und die jetzt unterschiedlichen drei Nachweisverfahren in einem Anhang B erläutert.
All dies machte eine völlige Neufassung des Beuth-Kommentars unter Einbeziehung von Zahlenbeispielen erforderlich. Nachdem der Mitverfasser der 1. Auflage, Herr Dr.-Ing. Sadgorski, aus Altersgründen nicht mehr zur Verfügung stehen konnte, war Prof. Dr.-Ing. Norbert Vogt von der Technischen Universität München bereit, an dessen Stelle tätig zu werden. Beiden Herren möchte ich für ihre Mitwirkung sehr danken.
Hans-Ulrich Smoltczyk