Vorwort
Diese Arbeit wurde im Mai 2000 beendet und im Wintersemester 2000/2001 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Hamburg als Dissertation angenommen. Später erscheinende Rechtsprechung und Literatur konnte nur noch in Einzelfällen berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Vorarbeiten zur Errichtung eines ständigen Internationalen Strafgerichtshofes, der in diesem Monat seine Arbeit aufgenommen hat.
Zu danken habe ich an erster Stelle meinem Doktorvater und verehrten akademischen Lehrer, Herrn Prof. Dr. Michael Köhler, der die Arbeit mit beständigem Interesse betreut und gefördert hat. Er hat mir die Freiheit gegeben, meinen Interessenschwerpunkten, insbesondere dem humanitären Völkerrecht, nachzugehen und stand mir stets als konstruktiver Gesprächspartner zur Seite. Herrn Prof. Dr. Reinhard Merkel danke ich für die Erstellung des Zweitgutachtens.
Die Arbeit wurde durch ein Promotionsstipendium nach dem Hamburgischen Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses ermöglicht. Durch ein Zusatzstipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes konnte ich im Rahmen eines dreimonatigen Praktikums bei dem Internationalen Strafgerichtshof der Vereinten Nationen für das ehemalige Jugoslawien die Umsetzung der theoretischen Grundlagen des internationalen Strafrechts in die Praxis erfahren. Die in Den Haag erlebten Diskussionen über unterschiedliche Sichtweisen des internationalen Strafrechts haben mich persönlich und fachlich sehr bereichert.
Für die Aufnahme der Arbeit in die Schriftenreihe der Hamburger Studien zum Europäischen und Internationalen Recht habe ich deren Herausgebern, insbesondere Herrn Prof. Dr. Meinhard Hilf, zu danken.
Schließlich möchte ich allen danken, die mir geholfen haben, diese Arbeit fertigzustellen. Herrn Dr. Richard Happ danke ich für hilfreiche Anregungen und kritisches Korrekturlesen, meiner Familie für die uneingeschränkte persönliche Unterstützung.
| Hamburg, im Juli 2002 | Gisela Manske |