Vorwort
Die nachfolgende Arbeit ist im Juli 2001 abgeschlossen worden und hat im Wintersemester 2001/2002 der Universität zu Köln als Dissertation vorgelegen. Für die Drucklegung wurden Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur weitestgehend bis Januar 2002 berücksichtigt.
Mein besonderer Dank gilt dabei meinem akademischen Lehrer und Doktorvater, Herrn Prof. Dr. Klaus Bernsmann, der den Anstoß zu dieser Arbeit gegeben hat. Ich wünsche ihm an seiner neuen Stätte in Bochum alles Gute und bedauere seinen Fortgang als Verlust für die Universität zu Köln.
Herrn Prof. Dr. Jürgen Seier danke ich für die umgehende Erstellung des Zweitgutachtens.
Für die Aufnahme in die Schriftenreihe danke ich den Herausgebern.
Dank gebührt an dieser Stelle auch meinen verehrten Kolleginnen und Kollegen am Kriminalwissenschaftlichen Insitut der Universität zu Köln für ihre Unterstützung; zu nennen sind hier insbesondere Herr Dr. Tarek Abdallah, Frau Cora Hartan, LL.M. sowie Frau Claudia Hartel.
Ein besonderer Dank gebührt auch Frau Prof. Dr. Susanne Walther, LL.M., die mir - trotz des erheblichen Aufwandes beim Aufbau ihres Lehrstuhls - nicht nur die Möglichkeit gegeben hat, mich dieser Dissertation in dem erforderlichen Maße zu widmen, sondern mich auch stets mit guten Ratschlägen unterstützt hat.
Schließlich möchte ich mich bei meinen Freundinnen und Freunden - insbesondere Frank Engster, Cornelius Müller, Daniel Wölky und Sebastian Wollschläger - sowie meinen Eltern bedanken, deren Beistand mich stets getragen und motiviert hat.
| Köln, im März 2002 | Björn Gercke |