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Das neue Unterhaltsrecht
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Vorwort

Nach langem Ringen um eine den gesellschaftlichen Verhältnissen sowie den politischen und verfassungsrechtlichen Vorgaben gerecht werdende Neuregelung des Unterhaltsrechts, ist die Reform des Unterhaltsrechts am 1.1.2008 in Kraft getreten.

An der Dauer und der Intensität der Diskussionen hierzu lässt sich ermessen, dass die Reform einen sensiblen gesellschaftlichen Bereich betrifft und grundlegende Änderungen mit sich bringt.

Die formulierten Reformziele, nämlich die Stärkung des Kindeswohls, die Betonung des Grundsatzes der Eigenverantwortung nach der Ehe und die Vereinfachung des Unterhaltsrechts, lassen die tatsächlichen Auswirkungen auf den ersten Blick nicht unbedingt erahnen.

Allerdings geht mit der wirtschaftlichen Verbesserung der Situation von Kindern regelmäßig die Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation anderer Unterhaltsberechtigter einher. Statt der Kinder werden gegebenenfalls künftig andere Unterhaltsberechtigte in finanziell beengten Verhältnissen staatliche Leistungen in Anspruch nehmen müssen. Für den Haushalt, in dem das Kind lebt, wird in der Regel nicht mehr Geld zur Verfügung stehen, als bisher.

Die mit der Einführung des Vorrangs der Kinder verbundene Erwartung, dass die Unterhaltsverpflichteten eher zur Zahlung von Unterhalt für Kinder bereit sind und damit die Zahlungsmoral steigt, ist allerdings nicht unberechtigt.

Die wieder in die gesetzlichen Regelungen aufgenommene Normierung eines Mindestunterhalts für Kinder wird verfahrensrechtliche Bedeutung haben - der Bedarf in Höhe des Mindestunterhalts ist nicht zu beweisen.

Eine Erhöhung der zu zahlenden Unterhaltsbeträge geht mit der Einführung des Mindestunterhalts aber in der Regel nicht einher: Denn die neue (die Regelbetrag-Verordnung ablösende) Bezugsgröße zur Berechnung des Kindesunterhalts - der steuerliche Kinderfreibetrag - und die neue Behandlung des Kindergelds - als Einkommen des Kindes - führen statt dessen zu einer Absenkung der Zahlbeträge. Das vom Gesetzgeber nicht gewollte Absinken des Unterhaltsniveaus musste deshalb durch die vorübergehende Festlegung von Mindestbeträgen in einer Übergangsvorschrift sicher gestellt werden. Im Interesse der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, das Steuer-, Sozial- und Unterhaltsrecht zu vereinheitlichen und Normenklarheit zu schaffen, ist die gewählte vorläufige Regelung hinzunehmen.

Die Betonung der Eigenverantwortung des Ehegatten nach der Scheidung beruht darauf, dass die Gerichte den bereits früher im Gesetzestext enthaltenen Grundsatz nach Auffassung des Gesetzgebers nicht genügend beachtet haben.

Von herausragender Bedeutung sind die Änderungen beim Betreuungsunterhaltsanspruch und in der Rangfolge der Betreuenden: Unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder waren, wird die Dauer des Anspruchs auf Betreuungsunterhalt einheitlich geregelt, soweit allein kindbezogene Aspekte Grundlage für seine Gewährung sind. Zugleich teilen sich künftig alle betreuenden Elternteile den selben Rang.

Anlass für diese Änderung war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2007, die zwei Tage vor der geplanten Verabschiedung der Reform im Bundestag im Mai 2007 weitere Änderungen erforderlich machte und die Verabschiedung verzögerte.

Dies wird eine Verkürzung des Betreuungsunterhaltsanspruchs von Ehegatten nach sich ziehen: Nach Ablauf von drei Jahren nach der Geburt des Kindes wird der Anspruch nur nach Billigkeit gewährt. Eines der normierten Billigkeitskriterien ist die Möglichkeit der Fremdbetreuung. Je nach Vorhandensein von ganz oder halbtags angebotenen Kindergartenplätzen im Bundesgebiet, kann die Dauer des Anspruchs also regional unterschiedlich sein.

Der Vergleich des neuen und alten Rechts, insbesondere in Zusammenhang mit der neuen Rangfolgeregelung, zeigt, dass die Reform für die meisten Fallgestaltungen eine Vereinfachung des Unterhaltsrechts in der praktischen Handhabung erreichen konnte. Im Detail werden sich neue - voraussichtlich aber weniger komplexe - Probleme an anderer Stelle ergeben, so bei Mangelfällen im zweiten Rang.

Das vorliegende Buch soll einen ersten Überblick über die neuen gesetzlichen Regelungen und deren Auswirkungen geben. Nach einem Überblick über die gesetzlichen Neuerungen werden die einzelnen geänderten Regelungen und ihr im Vergleich zu den bisherigen Regelungen unterschiedlicher Regelungsinhalt ausführlich dargestellt. Mit Hilfe der Synopse und den im Anhang befindlichen Arbeitshilfen hoffen wir, so einen leichten Einstieg in das neue Unterhaltsrecht zu ermöglichen.


 
   


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