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Immaterielle Güter in der Rechnungslegung nach HGB, IAS/IFRS und US-GAAP
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Vorwort



Ein wesentlicher Impuls für die Veränderung von Rechnungslegungssystemen ging in den letzten Jahren von der Entwicklung der Kapitalmärkte aus. Mit ihrer zunehmenden Bedeutung für die Unternehmensfinanzierung wurde auch die Rechnungslegung als Informationsinstrument gegenüber den Kapitalmärkten wichtiger. Andererseits können Rechnungslegungssysteme die ihnen in Bezug auf die Kapitalmärkte zukommende Informationsfunktion nur erfüllen, wenn alle Faktoren, die zur Leistungserstellung beitragen, sich in der Unternehmenskommunikation auswirken. Diesbezüglich erweisen sich die spezifischen Eigenschaften von immateriellen Gütern als problematisch. Obwohl ihnen im Zuge der betrieblichen Leistungserstellung eine immer bedeutendere Rolle zukommt, werden sie in keinem der aus Sicht der Kapitalmärkte relevanten Rechnungslegungssysteme HGB, IFRS und US-GAAP in gleicher Weise wie materielle Güter behandelt. Stattdessen werden Ausgaben zur (internen) Schaffung immaterieller Güter überwiegend als Aufwand verrechnet und es wird nur in eingeschränkten Maße in den ergänzenden Angaben wie Anhang und Lagebericht hierüber berichtet.

Vor diesem Hintergrund versucht die vorliegende Arbeit, die im US-GAAP-, HGB- und IFRS-Recht vorzufindenden Methoden zur Erfassung immaterieller Güter einer betriebswirtschaftlichen Analyse zu unterziehen und Gestaltungsempfehlungen zur Ausgestaltung einer kapitalmarktorientierten Rechnungslegung zu entwickeln. Sie wurde im Wintersemester 2002/2003 von der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes unter dem Titel "Die Erfassung immaterieller Güter in einer kapitalmarktorientierten Rechnungslegung" als Dissertation angenommen.

Ein solches Werk entsteht nicht ohne die Unterstützung von vielen Seiten. Daher möchte ich an dieser Stelle all jenen meinen Dank aussprechen, die mit der Entstehung der Arbeit in Verbindung stehen. Ganz besonders gebührt dieser Dank an erster Stelle meinem akademischen Lehrer und Doktorvater Prof. Dr. Karlheinz Küting, der das Thema angeregt und unterstützt hat. Ganz herzlich danken möchte ich gleichsam Prof. Dr. Johann Paul Bauer für seine Bereitschaft zur Übernahme des Zweitgutachtens und dessen sehr zügige Erstellung.

Mein Dank gilt ferner meiner Kollegin Ulrike Dürr und meinen Kollegen Matthias Heiden und Frank Wohlgemuth. Sie haben sich mit Sachkunde und Fleiß als großartige Korrekturleser verdient gemacht. Weiterhin möchte ich mich bei den "fachfremden" Helfern Christian Schmeichel, Christopher Mondt und Christoph Hass bedanken, die jeweils mit unterschiedlichen Schwerpunkten wesentlich zum Gelingen der Arbeit beigetragen haben. Nicht unerwähnt bleiben darf an dieser Stelle der besonders engagierte Einsatz von Daniel Ranker, der sich der Mühe unterzogen hat, fast die gesamte Arbeit gewissenhaft Korrektur zu lesen. Ihm, Dr. Markus Leinen und Dr. Harald Kessler danke ich darüber hinaus für die stete Diskussionsbereitschaft in bilanzrechtlichen Fragen sowie den technischen und moralischen Beistand, den ich während der gesamten Promotionszeit erfahren habe. Gleiches gilt für meine beiden "Büronachbarn" Johannes Wirth und Dr. Hans-Jörg Harth. Ebenfalls zu Dank verpflichtet bin ich Karla Wobido für die Organisation meiner Disputation und ihre stete Hilfsbereitschaft während meiner gesamten Lehrstuhlzeit sowie allen hier nicht ausdrücklich genannten Kollegen am Institut für Wirtschaftsprüfung, die sich als Diskussionspartner verdient gemacht haben.

Nicht zuletzt möchte ich meinen Eltern und meiner Frau Elitza danken, der diese Arbeit gewidmet ist. Ihre fortwährende Unterstützung hat letztlich den erfolgreichen Abschluss der Studien- und Promotionszeit erst ermöglicht.



Saarbrücken, im März 2003Sascha Dawo



 
   


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