Vorwort
Das Polizei- und Ordnungsrecht gehört nach wie vor zu den zentralen Materien des Verwaltungsrechts, deren Beherrschung Studierenden abverlangt wird. Aufgrund seiner in aller Regel klassisch bipolaren Struktur lassen sich an dem Referenzgebiet des Polizei- und Ordnungsrechts die Rechtsfragen im Verhältnis eines Bürgers zu einer Stelle der Verwaltung erläutern und veranschaulichen.
Das vorliegende Lehrbuch wendet sich an Studierende, die sich das Rechtsgebiet des Polizei- und Ordnungsrechts zum ersten Mal erarbeiten wollen ebenso wie an Studierende, die wichtige Rechtsfragen wiederholen möchten. Beispiele im Text und Kontrollfragen am Ende jedes Kapitels sollen die Arbeit mit dem Buch erleichtern. Aufgrund dieser Zielsetzung habe ich Wert darauf gelegt, die Verknüpfungen des Polizei- und Ordnungsrechts mit anderen Rechtsgebieten herauszustellen. In der Klausur oder Hausarbeit werden immer wieder allgemeine Probleme im Gewand des speziellen Rechts abgefragt. Daher sollen die Querbezüge zum Verfassungsrecht oder Allgemeinen Verwaltungsrecht an den geeigneten Stellen betont werden.
Als Rechtsmaterie ist das Polizei- und Ordnungsrecht schnellen Veränderungen ausgesetzt. Die Bekämpfung des Terrorismus ist eine der wichtigsten Herausforderungen an die polizeiliche Tätigkeit. Gerade diese Thematik verdeutlicht die Notwendigkeit, den Blick über das innerstaatliche Recht hinaus zu heben. Die Bundesrepublik Deutschland ist Mitgliedstaat der Europäischen Union. Die damit verbundene Europäisierung des Rechts erfasst auch das Polizei- und Ordnungsrechts, wenn auch in geringerem Maße als etwa das Umwelt oder Telekommunikationsrecht. Jedoch gewinnt die Entwicklung der Europäisierung und Internationalisierung des Polizei- und Ordnungsrechts immer mehr an Geschwindigkeit und Intensität. Deshalb enthält dieses Lehrbuch Ausführungen zum internationalen Polizei- und Sicherheitsrecht mit dem Ansatz, diese Rechtsmaterie zu systematisieren und zu strukturieren.
Polizeirecht ist zu großen Teilen angewandtes Informationsrecht. Die Behörden erheben Informationen und verarbeiten sie. Eine Reihe von Vorschriften der Polizeigesetze ist das Resultat des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Datenschutz stellt einen Grundzug polizeilichen Arbeitens dar, weil polizeiliches Arbeiten wesentlich auf dem Umgang mit Daten beruht. Dieses Lehrbuch stellt daher das Polizei- und Ordnungsrecht in den Zusammenhang des Rechts der Informationsgesellschaft. Diese Zugangsweise spielt nicht in jeder polizei- oder ordnungsrechtlichen Thematik eine Rolle. Wenn sie aber eine Rolle spielen kann, werden polizeirechtliche Fragestellungen auf der Grundlage des Informationsrechts erörtert.
Das Polizei- und Ordnungsrecht ist weit überwiegend Landesrecht. Ein übergreifend angelegtes Lehrbuch kann selbstverständlich nicht allen landesrechtlichen Besonderheiten gerecht werden. Dennoch habe ich die Gesetze der Länder möglichst weitgehend berücksichtigt, wobei auf das Landesrecht Nordrhein-Westfalens besonderes Augenmerk gelegt wurde. Ein Nachschlagen der jeweiligen Parallelregelungen bleibt für jeden Nutzer unabdingbar.
Dieses Buch verdankt sein Zustandekommen der Nachsicht meiner Familie, ohne die ich nicht die Zeit und innere Kraft gefunden hätte, die zur Fertigstellung eines Buches notwendig sind. Ich danke dafür Kristin und Ellen, die mir zudem wichtige fachliche Hinweise gegeben hat. Für Anregungen und Kritik bin ich ebenso dankbar, wie für Hinweise auf Änderungen einer der vielen bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die zu verarbeiten waren.
Mainz/Samswegen, im Mai 2006
Dieter Kugelmann