Vorwort zur vierten Auflage
Die Beschäftigung mit dem Recht ist eine Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Anschauungen und ihrem Niederschlag in einem zentralen Ordnungssystem unserer Gesellschaft, eine Auseinandersetzung auch mit dem Aufstieg, der Weiterentwicklung und dem Niedergang von «Ideen», «Wahrheiten» und «Konzepten»: Rastlose gesetzgeberische Aktivität pflügt die Landschaft des geltenden Rechts um, veränderte Ansichten schlagen sich in der Gerichtspraxis nieder, neue Erkenntnisse verändern die juristische Denkweise und Methode, technischer Fortschritt revolutioniert die juristische Arbeitstechnik. Ein wichtiges Anliegen dieser Einführung ist es, diesen Wandel - nebst allem, was Bestand hat - abzubilden.
Ziel und Konzept der vierten Auflage dieses 1992 erstmals erschienenen Buches sind gegenüber den Vorauflagen unverändert: Es soll angehende Juristinnen und Juristen wie auch andere am Recht Interessierte in die Eigenarten des juristischen Denkens und Arbeitens einfuhren und sie mit der Funktionsweise unserer Rechtsordnung und den ihr zugrunde liegenden Wertungen vertraut machen. Dabei wird viel mit Beispielen aus Gesetzen und mit aktuellen Gerichtsfällen gearbeitet, sodass - quasi als Nebenprodukt - auch Grundkenntnisse des geltenden Rechts vermittelt werden. Hinweise auf zurzeit hängige Gesetzesreformen geben zudem einen Einblick in die aktuelle rechtspolitische Diskussion. Das alles braucht Platz, auch wenn sich die Autoren bemüht haben, knapp zu bleiben, die grossen Linien zu zeichnen und auf Feinheiten weitgehend zu verzichten. So sollte ein solides Fundament für die weitere Beschäftigung mit dem geltenden Recht, der Rechtswissenschaft, der Rechtspolitik und der juristischen Arbeitstechnik geschaffen werden.
Die vierte Auflage bringt das Buch auf den neuesten Stand: Jüngere Urteile aus der bundesgerichtlichen Rechtsprechung wurden in den Text eingearbeitet, die Hinweise auf die Gesetzgebung aktualisiert, zahlreiche aktuelle rechtspolitische Debatten werden im jeweiligen Kontext vorgestellt. Anderes ist dagegen gekürzt worden. Auch künftig soll das Buch alljährlich jeweils anfangs des Herbstsemesters über Internet () hinsichtlich der wichtigsten Entwicklungen aktualisiert werden.
Die Berufsbilder profilierter Juristinnen und Juristen aus verschiedenen Tätigkeitsbereichen sind zum Teil ebenfalls neu geschrieben worden. Die Verfasser danken den neu zum «Team» Gestossenen für ihre spontane Bereitschaft, das Bild ihres Berufes zu dieser Einführung beizusteuern: ROLF DÖRIG, MARKUS HOFMANN, ANDREAS L. Meier, Rolf Schweiger und Paul Seger.
Unterstützt wurden die Autoren von den Assistierenden des Lehrstuhls von Hans-Ueli VOGT (der bei dieser Auflage neu als Koautor mitwirkt): Sandra BIENEK, Adrian Bieri, Adrian Hartmann, Thomas Käser, Matthias Kradolfer, Gabriela Marti und JÖRI Mattli. Sie haben selbständig Entwürfe zur Aktualisierung der zahlreichen Beispiele verfasst und das dafür notwendige Material gesichtet. Dafür sei ihnen vielmals gedankt. - Ein besonders herzlicher Dank geht an unseren Kollegen HERIBERT RAUSCH, der grosse Teile des Textes mit Akribie auf Unstimmigkeiten und sprachliche Ungereimtheiten hin durchgesehen hat.
Ein Wort noch zur Arbeit mit diesem Buch: Seine Struktur soll sicherstellen, dass die einzelnen Teile auch für sich allein verständlich sind: Wer sich für den Inhalt des Rechts, seine ökonomischen und gesellschaftlichen Grundlagen und seine Zielsetzungen besonders interessiert, kann mit der Lektüre des vierten Teils beginnen. Wer den Aufbau der Gesetze und die Bedeutung von Gewohnheits- und Richterrecht kennen lernen will, möge den fünften Teil aufschlagen. Zahlreiche Querverweisungen sollen Verständnisfragen klären. Diesem Ziel dienen mitunter auch Wiederholungen, in freilich unterschiedlicher Tiefe und Dichte.
Als Lernbuch ist der Band spiralförmig aufgebaut: Die Ausführungen werden zunehmend «technischer», die genauen Zitate einschlägiger Gesetze nehmen mit fortschreitender Seitenzahl zu, und die Verweisungen auf Gerichtsentscheide verdichten sich. Wer mitten im Buch beginnt, mag diese Hinweise unbeachtet lassen. Dem Studienanfänger wird dagegen empfohlen, das Buch vom Anfang bis zum Ende durchzuarbeiten und eine Auswahl der angeführten Gerichtsentscheide und Gesetzesstellen nachzulesen. Dabei sollte er sich - wie allgemein bei der juristischen Lektüre - an den Grundsatz halten, Weniges gründlich zu studieren und kritisch zu vertiefen, statt möglichst viel unreflektiert zu «konsumieren». Dieses Vorgehen braucht Zeit, wird sich aber lohnen.
Zürich, im Juli 2008
Peter Forstmoser
Hans-Ueli Vogt