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Planungs-, Bau- und besonderes Umweltschutzrecht (Schweizer Recht)
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Vorwort zur 5. Auflage

Die vorliegende fünfte Auflage aktualisiert die Ausgabe aus dem Jahre 2002. Seither eingetretene Änderungen in Rechtsetzung, Rechtsprechung und Lehre sind bis Mitte 2008 berücksichtigt.

Das Lehrbuch vermittelt - einer bewährten Tradition folgend - über die wesentlichsten Themengebiete des öffentlichen Planungs-, Bau- und besonderen Umweltschutzrechtes eine Gesamtschau. Wesentliche Neuerungen hängen mit der Justizreform, der Neufassung von Art. 24 ff. RPG sowie mit weiteren punktuellen Gesetzesänderungen zusammen. Die Systematik folgt dabei der Struktur der vierten Auflage: Darüber hinaus galt es, die umfangreiche Gerichts- und Verwaltungspraxis auf Bundes- und Kantonsebene zu sichten, zu gewichten und einzuarbeiten. Dabei wurde ein besonderes Augenmerk auf die Praxisnähe gelegt.

Auch die vorliegenden Auflage ist deshalb weiterhin vom Bestreben getragen, die ursprüngliche Zielsetzung zu wahren: Praktikerinnen und Studierenden gleichermassen ein taugliches Arbeits- und Lehrmittel zur Verfügung zu stellen.

Das Vorwort bildet sodann eine willkommene Gelegenheit zu danken: Ein herzliches Dankeschön geht an meine beiden Mitarbeiter, Herrn lic. iur. Markus Gredig, Rechtsanwalt, und Herrn lic. iur. Raphael Mahaim, die beide mit grossem Einsatz, mit bewundernswerter Genauigkeit und Geduld die Einarbeitung der Gerichts- und Verwaltungspraxis sowie das Erstellen von Rohentwürfen besorgten. Bei den unumgänglichen Korrekturarbeiten hat ferner meine Sekretärin, Frau Riccarda Melchior, mitgewirkt und dabei einen präzisen und sorgfältigen Beitrag zum Gelingen der Neubearbeitung geleistet. Dem Stämpfli Verlag AG danke ich für die wiederum angenehme Zusammenarbeit bei der Vorbereitung und Herausgabe dieser fünften Auflage des Lehrbuches.

August 2008
Peter Hänni

Vorwort zur 4. Auflage

Das bisher von den Autoren Leo Schürmann und Peter Hänni gemeinsam verfasste Lehrbuch ist im Rahmen der vorliegenden vierten Auflage einer umfassenden Überarbeitung unterzogen worden. Die Totalrevision der Bundesverfassung sowie verschiedene bedeutende Gesetzesrevisionen haben eine Neubearbeitung und Erweiterung unumgänglich gemacht. Die Systematik folgt indessen der bewährten Struktur der dritten Auflage: Der erste Teil befasst sich mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen der Thematik. Gegenstand des stark überarbeiteten zweiten Teils bilden die konkreten gesetzlichen Regelungen mitsamt den eingetretenen Entwicklungen in der Gerichts- und Verwaltungspraxis hinsichtlich der zentralen Bereiche des Planungs-, Bau- und Umweltrechts. Dabei wird u.a. der Revision von Art. 24 RPG, dem neuen Erschliessungsrecht und den neuen umweltrechtlichen Regelungen die gebührende Aufmerksamkeit geschenkt. Bedeutende Änderungen erfuhren auch die Kapitel Koordination und Rechtsschutz. Ein besonderes Augenmerk galt dabei den neuen Koordinationsbestimmungen im Zusammenhang mit bundesrechtlich geregelten Infrastrukturvorhaben. Im dritten Teil zum Enteignungs- und Entschädigungsrecht wurden hauptsächlich die neueren Entwicklungen aus der Praxis aufgenommen. Wie in der letzten Auflage hat sich der Autor der Herausforderung gestellt, aus der fast unüberblickbaren eidgenössischen und kantonalen Gerichts- und Verwaltungspraxis diejenigen Entscheide auszuwählen, deren Einarbeitung sich aus dogmatischen und praktischen Gründen sowie ihrem didaktischen Wert aufdrängt. Mit der vorliegenden Auflage hat sich der Autor weiterhin bemüht, die ursprüngliche Zielsetzung des Lehrbuchs zu wahren; nämlich Praktikerinnen und Studierenden gleichermassen ein taugliches Arbeits- und Lehrmittel zur Verfügung zu stellen.

Als neu allein verantwortlicher Autor möchte ich zunächst Herrn Prof. Dr. Leo Schürmann danken für das in mich gesetzte Vertrauen. Der nun vollzogene Übergang stellt aber keinen Bruch mit der von ihm begründeten Grundkonzeption des Werkes dar: Diese hat sich im Gegenteil als durchaus anpassungsfähig erwiesen, was für den Weitblick des Erstverfassers und die strukturellen Stärken seines ursprünglichen Ansatzes spricht.

Sodann danke ich herzlich meinen beiden Mitarbeitern, Herrn lic. iur. Marco Scruzzi und Herrn lic. iur. Adrian Walpen, die beide mit grossem Einsatz und bemerkenswerter Präzision die Einarbeitung der Gerichts- und Verwaltungspraxis sowie das Erstellen von Rohentwürfen besorgten. Bei den unumgänglichen Korrekturarbeiten haben ferner Frau lic. iur. Nadine Mannhart sowie Frau cand. iur. Gabriela Stierli wesentliche Beiträge zum Gelingen der Neubearbeitung geleistet. Der Stämpfli Verlag AG danke ich für die wiederum angenehme Zusammenarbeit bei der Vorbereitung und Herausgabe dieser vierten Auflage des Lehrbuches.

Januar 2002
Peter Hänni

Vorwort zur 3. Auflage

Die vorliegende dritte Auflage stellt eine vollständige Überarbeitung der Vorauflage dar und erscheint nun als «Planungs-, Bau und besonderes Umweltschutzrecht». Mit dieser neuen Titelgebung wird der in den letzten zehn Jahren eingetretenen Rechtsentwicklung auf Bundes- und Kantonsebene Rechnung getragen, ist doch einerseits das Planungsrecht im Vergleich zum Baupolizeirecht stärker in den Vordergrund getreten und können anderseits planungs- und baurechtliche Fragen heute nur noch durch eine Integration des inzwischen sehr stark angewachsenen Umweltschutzrechts befriedigend bewältigt werden. Neben dieser strukturellen Anpassung an die Gesetzeslandschaft soll die Neuauflage die Möglichkeit eines einfachen und zuverlässigen Zugangs zum neuesten Stand von Lehre und Rechtsprechung schaffen. Dabei haben sich die Autoren insbesondere der Herausforderung gestellt, aus der fast unüberblickbaren eidgenössischen und kantonalen Gerichts- und Verwaltungspraxis diejenigen Entscheide auszuwählen, deren Einarbeitung sich nach der dogmatischen und praktischen Bedeutung sowie ihres didaktischen Werts aufdrängt. Darüber hinaus wurde die Systematik mit Blick auf die Studierenden gründlich überarbeitet. Geblieben ist aber die ursprüngliche Zielsetzung des Lehrbuches, indem Praktikern und Studierenden gleichermassen ein taugliches Arbeits- und Lehrmittel zur Verfügung gestellt werden soll.

Am Gelingen der vorliegenden Überarbeitung hat Herr lic. iur. Bernhard Waldmann durch kompetente und engagierte Mitarbeit wesentlichen Anteil. Die vorbereitende Redaktion lag in seinen Händen, wobei sich insbesondere die Sichtung der umfangreichen Gerichts und Verwaltungspraxis als überaus hilfreich erwies. Daneben hat er das Erstellen der Literaturangaben, des Gesetzes- und des Stichwortverzeichnisses sowie die technische Vorbereitung des druckfertigen Manuskripts besorgt. An dieser letzten Phase war auch Herr lic. iur. Hanspeter Pfenninger massgeblich mitbeteiligt. Bei Korrekturarbeiten haben ausserdem die Herren cand. iur. Thiemo Sturny und cand. iur. Jost Huwyler mitgewirkt. Ihnen allen sind wir zu grossem Dank verpflichtet.

Einen besonderen Dank schulden wir auch dem Hochschulrat der Universität Freiburg, der durch einen substanziellen Beitrag - der in überaus unbürokratischer Weise bereitgestellt wurde - die Inangriffnahme der Neubearbeitung überhaupt erst ermöglicht hat, galt es doch für die anfallenden zusätzlichen Personalkosten aufzukommen. Schliesslich danken wir dem Verlag Stämpfli AG für die gute Zusammenarbeit bei der Vorbereitung und Herausgabe dieser dritten Auflage des Lehrbuches.

November 1994
L. Sch./P.H.

Vorwort zur 2. Auflage

Das «Bau- und Planungsrecht» ist in einem Zeitpunkt erschienen, als das eidgenössische Raumplanungsgesetz eben in Kraft getreten war. Seither haben Verwaltungspraxis und Rechtsprechung, teils auch Ausfuhrungserlasse, vieles verdeutlicht.

An der 2. Auflage waren massgeblich beteiligt die Herren Dr. Christian Furrer, der dem Verfasser wiederum als Assistent zur Seite stand, und Fürsprecher Pierre Tschannen, der die planungsrechtlichen und die Abschnitte über den Rechtsschutz überarbeitete.

Ich bin beiden Herren zu aufrichtigem Dank verpflichtet.

Herbst 1984
L. Sch.

Vorwort zur 1. Auflage

Die vorliegende Veröffentlichung beruht auf einer Vorlesung, die der Verfasser seit Jahren an der Universität Freiburg hält, sodann auf seiner Expertentätigkeit für die eidgenössische Raumplanungsgesetzgebung und schliesslich auf praktischen Erfahrungen an der Spitze eines öffentlichrechtlichen Planungsverbandes.

Die Publikation ist in allen Teilen als Lehrbuch konzipiert; sie soll erste Kenntnisse über den Gegenstand vermitteln und das Sichzurechtfinden in diesem weitläufigen Gebiete erleichtern. In den letzten Jahren hat das Bau- und Planungsrecht stark an Bedeutung gewonnen und ist juristisch und politisch zu einem wichtigen Thema geworden. Da es sich nach wie vor zumeist um kantonales Recht handelt, ist die Bearbeitung, vor allem auch der kantonalen Praxis, aufwendig und Zeit raubend. Die Beschränkung auf die Grundzüge des kantonalen Rechtes und auf die neueren Erlasse, vor allem der Kantone Zürich und Solothurn, war unerlässlich.

Herr Dr. Christian Furrer, Adjunkt bei der Bundeskanzlei, Bern, war dem Verfasser, gleich wie beim «Wirtschaftsverwaltungsrecht», in überaus schätzenswerter Weise behilflich. Er hat die Abschnitte über die formelle Enteignung und den Rechtsschutz vorbereitet und redigiert, hat die Literaturangaben zusammengestellt, das Stichwortverzeichnis angefertigt und die Korrekturfahnen mitgelesen. Der Verfasser ist ihm zu herzlichem Dank verpflichtet. Herr Dr. Hans Flury, Chef des Rechtsdienstes des Bau-Departementes des Kantons Solothurn, hat kritische Bemerkungen zum Manuskript beigetragen, was dankbar anerkannt sei.

Für die Reinschrift des Manuskriptes waren meine früheren Mitarbeiterinnen beim Sitz Bern der Schweizerischen Nationalbank verdienstvoll besorgt.

Februar 1981
L. Sch.


 
   


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