Vorwort zur 12. Auflage
Im traditionsreichen Hause Böhlau hat meine "Deutsche Rechtsgeschichte" nunmehr eine neue Verlagsheimat gefunden. So gehen zunächst die beiden vorliegenden Bände in neuem äußeren Gewand noch einmal hinaus - Band 1 in der Fassung der 11. Auflage (1999) als unveränderte 12. Auflage, Band 3 in Gestalt der 3. Auflage (2001) als unveränderte 4. Auflage. Damals war besonders Band 1 durchgreifend überarbeitet worden; beide Bände bieten die neueste Literatur und sind beide nun auch mit Abbildungen versehen. Neuauflagen werden folgen, sobald es nötig ist.
Zuvor haben Frau Professor Karin Nehlsen-von Stryk (Freiburg) und Herr Professor Albrecht Cordes (Frankfurt) die Aufgabe übernommen - wofür ich ihnen sehr herzlich danke - Band 2, dessen 8. Auflage (1992) seit längerem vergriffen ist, auf den neuesten Stand zu bringen und mit Abbildungen zu versehen. Diese Neubearbeitung wird im Frühjahr 2006 erscheinen.
So wird denn meine "Rechtsgeschichte" bald wieder vollständig greifbar sein und - so hoffe ich - auch künftig wieder so viele Leser finden wie vormals.
| Freiburg im Breisgau, im Sommer 2005 | Karl Kroeschell |
Vorwort zur 11. Auflage
Seit seinem ersten Erscheinen im Jahre 1972 war das vorliegende Buch im wesentlichen unverändert geblieben. Auch nach dem Übergang von Rowohlt zum Westdeutschen Verlag wurde die 6. Auflage 1983 lediglich dazu genutzt, die beiden Einleitungskapitel (namentlich also die Bibliographie in Kap. 2) zu aktualisieren. Gleichwohl hat sich der Band offenbar für seine Hauptadressaten, die Studierenden der Jurisprudenz und der Geschichte, unverändert als brauchbar erwiesen. Immerhin hat er über die Jahrzehnte hinweg fast 38.000 Käufer und gewiß noch viel mehr Leser gefunden.
Nachdem das Gesamtwerk mit seinem 3. Band 1989 endlich abgeschlossen worden war, stand die Neubearbeitung zunächst von Band 1 auf meinem Arbeitsprogramm. Aber es kam anders: das historische Ereignis der deutschen Wiedervereinigung setzte neue Prioritäten. Aus einer improvisierten Vorlesung des Sommers 1990 wurde mein Buch "Rechtsgeschichte Deutschlands im 20. Jahrhundert", das im Jahre 1992 erschien. Erst 1996 - nach meiner Emeritierung und der Überwindung jahrelanger gesundheitlicher Nöte - konnte ich wieder zum Mittelalter zurückkehren und dabei zugleich den Umgang mit dem Computer erlernen. Im Dezember 1998 war die Arbeit abgeschlossen.
Die 11. Auflage präsentiert sich nicht als neues, aber als gründlich überarbeitetes Buch. Dabei konnte die Gliederung, die thematische Ausrichtung der einzelnen Kapitel sowie die Quellenauswahl beibehalten werden. Auch der Text der Darstellung musste nur selten geändert werden. Dagegen wurden die Literaturhinweise und die vertieften Erörterungen einzelner Forschungsprobleme durchgreifend erneuert, um den aktuellen Diskussionsstand sichtbar zu machen. Unvermeidlich zwang dies zum Verzicht auf wertvolle ältere Literatur, auf lehrreiche, aber heute ferngerückte Kontroversen. Ich hoffe hier zwischen Alt und Neu die richtige Mitte getroffen zu haben.
Als wesentlicher Fortschritt erscheint mir die Aufnahme von Abbildungen. Sie war bereits 1972 geplant, scheiterte damals aber an den Kosten. Die Bilder sind nicht als Illustration gedacht, sondern sollen die Schriftquellen durch weitere Informationen ergänzen. Gewiß kann die Auswahl unter diesem Gesichtspunkt noch verbessert werden.
Im übrigen kann das Buch wie bisher auf dreierlei Weise genutzt werden. Die möglichst anschaulich geschriebenen Einführungen addieren sich zu einem, wie ich hoffe, leicht lesbaren Grundriß. Die Quellentexte lassen die mittelalterliche Überlieferung selbst zu Wort kommen und eignen sich als Arbeitsmaterial, etwa für Seminarübungen oder im Selbststudium. Die Vertiefungsabschnitte endlich wollen an die aktuelle Diskussion methodischer oder sachlicher Forschungsprobleme heranführen.
Zur Benutzung noch zwei praktische Hinweise: Die kursiven Zahlen in eckigen Klammern (etwa[45]) verweisen auf die durchgezählten Quellentexte bei den einzelnen Kapiteln; vgl. die Übersicht unten S. 337 ff. Und: abgekürzt zitierte Literatur findet sich mit vollem Nachweis entweder schon im selben Kapitel oder in der allgemeinen Bibliographie (Kap. 2).
Zum Schluß ist es mir eine angenehme Pflicht, für vielerlei Unterstützung zu danken. Dieser Dank gilt zunächst Heike Hetterich für die langwierige Computereingabe des alten Drucktexts; sodann Norbert Ohler für frühzeitige Hinweise und Anregungen zur Neubearbeitung; weiter Johannes Liebrecht für gründliche Literaturrecherchen und manches anregende Gespräch, Keno Zimmer für sorgfältige Korrekturen und engagierte Hilfe bei den Bildvorlagen, und Albrecht Cordes für eine kritische Gesamtdurchsicht; nicht zuletzt aber Kornelia Blum für die abschließende Einrichtung und Kontrolle meiner Disketten und die Herstellung des Druckmanuskripts. Es versteht sich, daß die Verantwortung für alle noch verbliebenen Fehler allein bei mir liegt.
| Au bei Freiburg, im Frühjahr 1999 | Karl Kroeschell |