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Die Vertraulichkeit der Mediation
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Vorwort der Herausgeber


Mediativer Umgang mit Konflikten in der Moderne

Die Mediation von Konflikten ist in vielen Kulturen der Welt seit langem Brauch. Im modernen Nordamerika und in Europa hat sie zum Ausgang des zweiten Jahrtausends nach Christus auf eine moderne Art Fuß gefasst. Mediation von Konflikten - jenseits von Schieds- und Gerichtsverfahren - wird im System der Familie bei Trennungen und Scheidungen von Ehen, bei Sorge- und Umgangsregelungen mit Kindern, bei Eltern - Kind - Konflikten oder auch bei der Regelung von Erbschaftsangelegenheiten praktiziert. In der Wirtschaft werden Konflikte zwischen Unternehmen, innerhalb eines Unternehmens oder auch Auseinandersetzungen um die Unternehmensnachfolge mediiert; Konflikte im öffentlichen Bereich wie beim Bau einer Ortsumgehungsstraße oder beim Bau eines Kaufhauses in der Innenstadt gehören ebenso dazu, wie Konflikte zwischen Schülern, zwischen Lehrern und Schülern, Lehrern und Eltern oder internationale Konflikte.

All diesen Konfliktlösungen ist gemein, dass die Konfliktparteien an der Lösung selbstbestimmt teilnehmen möchten, sie basieren in starkem Maße auf Autonomie und Selbstverantwortung der Parteien.

Die mit diesem Band von uns begründete Schriftenreihe zu Theorie und Praxis der Mediation fühlt sich dem Anliegen verpflichtet, jenes Theorie- und Praxisfeld zu bearbeiten, in welchem Autonomie und Selbstverantwortung der Parteien in einem methodisch abgesicherten Konfliktvermittlungsverfahren im Zentrum stehen. Mit der Reihe möchten wir einen Beitrag leisten zur Begründung einer noch jungen Wissenschaft, der Mediationswissenschaft. Als praktische Wissenschaft, also als Handlungswissenschaft, ist die Mediationswissenschaft handlungsorientierend und folgt dem Primat der Praxis. Des Weiteren geht mit dieser wissenschaftstheoretischen Positionierung einher, dass die Mediationswissenschaft eine synthetische Wissenschaft ist. Sie ist nur durch eine Synthese von Erkenntnissen verschiedenster theoretischer und praktischer Wissenschaften zu begründen. Die Wesentlichsten seien hier genannt:

Soziologie, Rechtswissenschaft, Psychologie, Erziehungswissenschaft, Philosophie und Ethik, Wirtschaftswissenschaft, Politikwissenschaft, Soziobiologie.

Daneben sind in gewissem Maße jene Wissenschaften zu berücksichtigen, die die jeweiligen Handlungsfelder zum Gegenstand haben.

Die Schriftenreihe fühlt sich diesem Anspruch unter dem diese Wissenschaften einigenden Gedanken der Mediation verpflichtet.

Wenn wir eingangs meinten, dass die Streitbeilegung durch Mediation auf moderne Art Fuß gefasst hat, setzen wir uns damit von Positionen ab, die meinen, in anderen Kulturen sei dieses Verfahren präsenter als in der des Abendlandes. Es gibt ja zum einen eine lange Historie der Kultur der Konfliktmediation. Joseph Duss-von Werdt (Duss-von Werdt: homo mediator. Geschichte und Menschenbild der Mediation, Stuttgart, 2005) hat einige Bruchstücke in seinem "homo mediator" zusammengetragen. Jedoch behaupten wir, dass die derzeitige - moderne - Konstruktion des Verfahrens sich qualitativ von denen der Vormoderne unterscheidet:

der zugrunde liegende Wertekanon ist unverbindlicher geworden

gemeinschaftliche Verbindlichkeiten (Bindungen) gehen zunehmend in gesellschaftliche Unverbindlichkeiten über

Menschen als Individuen sind unabhängiger und gestaltungsmächtiger geworden. Die Möglichkeiten autonomer und selbstverantworteter Konfliktlösungen sind größer geworden.

an die Stelle der Ordnung der Werte als Orientierung für die Lebensordnung ist die Ordnung durch das Recht getreten, oder zugespitzt anders gesagt: Nicht die Berufung auf Werte und Normen regelt die Lösung von Konflikten zuvörderst, sondern die Berufung auf das Recht, auf quasiobjektive Rechtsnormen.

Vermittlung als Mediation wird vor diesem Hintergrund zu einem methodischen und stringenten Verfahren, welches nachvollziehbar und evaluierbar ist.

Die Gesellschaft der Moderne sucht nach Möglichkeiten, wie sie es als "Gesellschaft der Individuen" (Norbert Elias) lernen kann, aufbrechende Konflikte zu beherrschen, ohne jeweils Institutionen anrufen zu müssen. Insbesondere suchen die konfligierenden Parteien nach Möglichkeiten, Konflikte in Formen beizulegen, die ihnen individuelle Kontrolle und Einflussmöglichkeit auf das Verfahren bieten. Präferiert werden deshalb bei eskalierenden Konflikten zunehmend Mediation und Verhandlung. Dies ist einer Gesellschaft gemäß, in der das Individuum mit seinen Interessen und Bedürfnissen zunehmend Berücksichtigung findet und (Illusionen?) von dessen Autonomie genährt werden.

In der Mediation geht es nicht nur darum, als Gewinner aus der Konfliktbeilegung hervorzugehen, sondern selbst Einfluss auf die Lösung des Konfliktes zu haben. Das Recht bildet in diesem Verfahren den Rahmen, der nur schwer zu überschreiten ist. Aber stattdessen gewinnen die individuellen Wertorientierungen der Konfliktparteien im Vermittlungsprozess wieder einen stärkeren Stellenwert. Das Mediationsverfahren lässt diese Möglichkeit im Gegensatz zu gerichtlichen Verfahren stärker zu. Mediation erzwingt deshalb geradezu eine gegenseitige Offenheit der streitenden Parteien. Die Parteien wollen als Individuen in der Einzigartigkeit ihres Falles wahrgenommen werden und auch als solche erscheinen. In einer durch formalisiertes Recht geprägten Gesellschaft stellt sich dann jedoch die Frage, wie mit den offenbarten Informationen in einer durch gegenseitiges Vertrauen der individualisierten Parteien geführten Vermittlung später umgegangen wird bzw. werden kann. Denn die Parteien verabreden in der Mediation, bekannt gewordene Informationen nicht in einem evtl. nachfolgenden Gerichtsverfahren zu verwenden.

Dieser Frage geht Katja Cremer im ersten Band der Schriftenreihe nach. Sie beschäftigt sich mit dem Schutz der im Mediationsverfahren offenbarten Informationen in einem nachfolgenden Zivilprozess. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Untersuchung von Zulässigkeit und Wirksamkeit dieser Abrede der Parteien. Sie geht der Frage nach, ob und in welchem Umfang die Parteien vorprozessual Vereinbarungen treffen können, welche die Befugnis zum Vortrag von Tatsachen beschränken und somit Anspruchsbegründung oder Verteidigung erschweren würden. Im Vordergrund stehen dabei die Grundlagen des Zivilprozesses, die Bedeutung des Verhandlungsgrundsatzes, von Prozessverträgen sowie die Gewährleistung rechtlichen Gehörs als verfassungsrechtlich garantiertem Mindeststandard eines rechtsstaatlichen Gerichtsverfahrens.


Leipzig/Stuttgart, im Juni 2006


Gernot Barth Bernhard Böhm





Vorwort der Verfasserin


Die Arbeit untersucht die rechtlichen Möglichkeiten, die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens in einem nachfolgenden Zivilprozeß zu wahren. Angeregt wurde das Thema durch die in der juristischen Literatur überwiegend als unproblematisch dargestellte "Gerichtsfestigkeit" der Vertraulichkeitsabrede. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Untersuchung, ob eine vorprozessuale Vereinbarung der Parteien zur Verschwiegenheit über die im Mediationsverfahren bekanntgewordenen Informationen zulässig und wirksam ist. Denn nur wenn auch die Partei daran gehindert ist, vertrauliche Informationen in einem folgenden späteren Zivilprozeß zu verwenden, ist die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens umfassend gewahrt.

Die vorliegende Arbeit wurde im Oktober 2004 von der Juristenfakultät der Universität Leipzig als Dissertation angenommen. Sie berücksichtigt die Entwicklungen bis einschließlich Mai 2006. Die Arbeit ist während ihrer Entstehung von vielen Menschen auf unterschiedlichste Weise begleitet worden, denen ich hier noch einmal danken möchte. An erster Stelle danke ich meinem Betreuer und Erstgutachter Herrn Prof. Dr. Ekkehard Becker-Eberhard, der diese Arbeit nicht nur von der Idee bis zum Druck begleitet hat und immer ein offenes Ohr hatte, sondern mir während meiner Zeit als Mitarbeiterin an seinem Lehrstuhl wissenschaftliches Arbeiten lehrte und mir zur Umsetzung genügend Freiraum ließ. Ebenso danken möchte ich Herrn Prof. Dr. Christian Berger für die kritischen Anregungen im Institutskolloquium des Anwaltsinstituts und die zügige Erstellung des Zweitgutachtens sowie Frau Prof. Dr. Katrin Hesse für die freundliche Übernahme des Drittgutachtens. Danken möchte ich auch den Mitgliedern des Netzwerkes Wirtschaftsmediation Leipzig, die mit wertvollen Anregungen, der Gelegenheit zum Vortrag und einem kritischen Austausch die Entstehung dieser Arbeit begleitet haben.

Für Ihr Verständnis und ihre stets vorbehaltslose Unterstützung danke ich ganz besonders meinem Mann, meinem Sohn und meinen Eltern. Ihnen ist die Arbeit gewidmet.


Leipzig, im Mai 2006Katja Cremer



 
   


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