Vorbemerkungen
Das Steuerrecht zählt in Deutschland zu den schwierigsten Rechtsmaterien. Allein im Bund gibt es rund 120 Steuergesetze. Insgesamt regeln Zehntausende von Vorschriften die Besteuerung von Unternehmen und Privatpersonen - einsame Spitze auf der Welt. Nirgendwo auf der Welt ist zudem das Steuerrecht so kompliziert und schwer verständlich wie hier zu Lande. Die Last dieser Bewertung haben in erster Linie die steuerlichen Berater, also Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte bzw. Fachanwälte für Steuerrecht zu tragen. Um eine optimale Steuerberatung für die Mandantschaft zu gewährleisten, ist es dabei nicht nur erforderlich, die Grundsystematik der vielen Steuerarten zu verinnerlichen. Die besonderen Anforderungen im Steuerrecht ergeben sich zunehmend aus dem Umstand, jährlich unzählige Steuerrechtsänderungen zu verarbeiten, die in die steuerlichen Gestaltungsüberlegungen einbezogen werden müssen. Dabei ist der "Steuer-Dschungel" im Laufe der Jahre immer dichter geworden. So änderte die schwarz-rote Bundesregierung 2008 das Einkommensteuerrecht so oft wie nie zuvor in ihrer Amtszeit.
Die Änderungen betreffen dabei nicht nur die neu hinzugekommenen, geänderten oder gestrichenen Gesetzesvorschriften aus unzähligen Steuergesetzen, sondern auch die sich ständig weiterentwickelte Finanzrechtsprechung und die in der Steuerpraxis wichtigen neuen und geänderten Schreiben des Bundesministerium für Finanzen (BMF) und der Oberfinanzdirektionen (OFD).
Der Steueränderungsreport bietet insoweit eine wertvolle Hilfestellung und macht die zeitaufwändige Information in vielen Quellen entbehrlich. Nach dem Motto "maximale Information auf engstem Raum" werden die besonders praxisrelevanten Änderungen der Steuergesetze (§ 1; Einschließlich Jahressteuergesetz 2009 und Erbschaftsteuerreform), der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (§ 2) und der Verwaltungsauffassungen (§ 3) aus dem Steuerjahr 2008 ausgewählt und in übersichtlicher Weise zusammengestellt.
Die Darstellung in tabellarischer Form, die sich an den betroffenen Vorschriften (Gesetze alphabetisch geordnet) orientiert, sorgt für eine schnelle Erfassbarkeit der steuerrechtlichen Veränderungen und ermöglicht gleichzeitig ein zügiges, problemorientiertes Nachschlagen.
Zudem werden erste kurze weiterführende Anregungen zur Vertiefung bzw. Handlungs- und Gestaltungshinweise zur neuen Rechtslage ab 2009 bei den entsprechend geänderten Vorschriften gegeben.
So sind Sie gut gerüstet für die Anforderungen, die Sie 2009 erwarten.
Bielefeld, im Februar 2009
Dipl.-Finanzwirt Dr. jur. Volker Kreft
Richter am Niedersächsischen Finanzgericht