Vorwort
Wirtschaftliches Handeln ist stets mit Risiken verbunden. Liegen Eigentum und Verfügungsgewalt darüber in verschiedenen Händen, treffen die Risiken des wirtschaftlichen Handelns weniger die Handelnden selbst, sondern vielmehr die Eigentümer, ggf. auch die Allgemeinheit.
Die gegenwärtige Finanzkrise ruft diese Grundregel wieder stärker in Erinnerung. Weltweit wurden insbesondere im Kreditwesensektor Risiken in Höhe von mehreren einhundert Milliarden Euro eingegangen. Häufig waren sie nicht oder nicht ausreichend kalkulierbar. In der Folge wurden international und auch national eine Vielzahl von Kreditinstituten insolvent oder konnten nur mit Hilfe umfangreicher staatlicher Unterstützungsprogramme vor der Insolvenz bewahrt werden. Die Auswirkungen dieser Finanzkrise treffen wegen bestehender wirtschaftlicher Verflechtungen auch zahlreiche Unternehmen außerhalb des Kreditwesensektors. So wird die Finanzkrise zur globalen Wirtschaftskrise.
Angesichts dessen ist vorheriges Vertrauen in Märkte und Manager in Misstrauen umgeschlagen. So berichten die Medien regelmäßig über gierige Manager sowie über das Versagen von Managern, von Aufsichtsorganen, von Aufsichtsstellen und auch von Wirtschaftsprüfern. Um diesen Ursachen und Auswirkungen der Finanzkrise künftig zu begegnen, wird u.a. auch die Forderung nach strengerer gesetzlicher Regulierung erhoben. Dies wirft die Frage auf, wie die gegenwärtig bestehenden "Spielregeln" für Manager, Aufsichtsorgane und Wirtschaftsprüfer insoweit ausgestaltet sind und, ob es dabei einer Verschärfung bedarf, um verloren gegangenes Vertrauen wieder zu gewinnen und die Ursachen für künftige Wirtschaftskrisen einzudämmen.
Dieser Frage wird im folgenden nachgegangen. Grundlage dafür bilden die Anforderungen an eine ordnungsmäßige Geschäftsführung und deren Prüfung im Rahmen der Abschlussprüfung, wie sie im Prüfungsstandard 720 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (PS 720 des IDW bzw. IDW PS 720) niedergelegt sind. Der PS 720 des IDW thematisiert diese Anforderungen in 16 Fragenkreisen mit insgesamt 67 Einzelfragen. Dabei geht es weder um die Vermeidung unternehmerischer Risiken noch darum, Geschäftsmodelle oder unternehmerische Entscheidungen besonders kritisch zu beurteilen oder gar in Frage zu stellen. Vielmehr sollen unternehmerische Entscheidungen auch unter Risikogesichtspunkten angemessen fundiert durch Informationen aufgrund unternehmensspezifisch implementierter Maßnahmen im Rahmen der Geschäftsführungsorganisation, des Geschäftsführungsinstrumentariums und der Geschäftsführungstätigkeit getroffen und ihre Auswirkungen auf die Vermögens- und Finanzlage sowie die Ertragslage berücksichtigt werden.
Seinem Titel nach bezieht sich der PS 720 des IDW auf den Fall, dass eine Gebietskörperschaft an einem Unternehmen mehrheitlich beteiligt ist (§ 53 HGrG). Inhaltlich betreffen die darin thematisierten Aspekte indes die von allen Vorständen, Geschäftsführungen und Aufsichtsorganen allgemein zu beachtenden Sorgfaltspflichten - einzelne Facetten daraus sind aktuell explizit auch in das Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG) bzw. die Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung (FMStFV) eingegangen. Sie sind daher von Managern und Aufsichtsorganen unabhängig vom konkreten Gesellschafterkreis stets zu beachten sowie von Aufsichtsstellen zu beurteilen. Im Rahmen einer Abschlussprüfung wird die explizite Beachtung dieser Aspekte dagegen nicht generell, sondern grundsätzlich nur bei entsprechender Auftragserweiterung verlangt. Die Finanzkrise bietet dazu auch außerhalb der Regelfälle ausreichend Anlass. Ungeachtet dessen konkretisiert der PS 720 des IDW zudem zumindest in Teilen das bei jeder Abschlussprüfung zu beurteilende so genannte interne Kontrollsystem (IKS). Auch insoweit sind die Anforderungen an eine ordnungsmäßige Geschäftsführung also von fundamentaler Bedeutung.
Entsprechend des fragenkreis- und fragebezogenen Aufbau des IDW PS 720 werden die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und deren Prüfung hier in Form von Checklisten dargestellt und erläutert. Dies eignet sich bei Kreditinstituten zudem dazu, zumindest einzelne Themenaspekte in bestehende Prüfungsprogramme zur Kreditvergabe an Firmenkunden zu integrieren. Im Übrigen wird die Thematik insgesamt darüber hinaus insbesondere auch für Beteiligungsgesellschafter und deren interne Revision sowie für Rechnungshöfe und Rechnungsprüfungsämter von Bedeutung sein.
Das vorliegende Buch soll all denjenigen, die aus vorstehend skizzierten Anlässen mit Fragen zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und deren Prüfung umzugehen haben oder sich darüber informieren wollen, von Nutzen sein. Dabei verbliebene Unzulänglichkeiten, Irrtümer oder gar Fehler gehen allein zu meinen Lasten. Korrekturhinweise und Verbesserungsvorschläge hierzu jedweder Art sind mir herzlich willkommen.
Eppstein, im Februar 2009
Prof. Dr. Holger Philipps