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Rechtliche Bewertung anonymer Geburt und Kindesabgabe
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Vorwort

Die vorliegende Arbeit wurde im Sommersemester 2006 von der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam als Dissertation angenommen. Rechtssetzung, Rechtsprechung und Literatur sind bis Ende 2006 berücksichtigt.

Dank gebührt zuerst meinem Doktorvater Herrn Prof. Dr. Dieter C. Umbach, der das Promotionsvorhaben mit Interesse betreut hat. Er hat mir großen kreativen Freiraum bei der Bearbeitung belassen, den Entstehungsprozess der Arbeit jedoch zugleich mit konstruktiver Kritik und wertvollen Anregungen begleitet. Dauerhaft in positiver Erinnerung bleiben wird mir auch sein Doktorandenseminar, in welchem die Arbeit regelmäßig ein fruchtbares Diskussionsforum fand.

Herrn Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz danke ich für die zügige Erstellung des Zweitgutachtens sowie für viele wertvolle Ratschläge und sein jederzeit offenes Ohr für Probleme. Ferner danke ich Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Ernst Benda, Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D., für die Geleitworte zu meiner Arbeit. Der Jan-BrauersStiftung danke ich für die Gewährung des Druckkostenzuschusses.

Auch im privaten Bereich möchte ich allen danken, die zum Gelingen der Arbeit einen Beitrag geleistet haben. Für anregende Diskussionen zur Thematik, viele nützliche Hinweise und schließlich die redaktionelle Durchsicht des Manuskripts danke ich insbesondere Hannes und Susanne. Last not least gilt mein besonderer Dank meinen Eltern, ohne deren geduldige Unterstützung, nicht nur in materieller Hinsicht, dieses Projekt nicht zu verwirklichen gewesen wäre. Ihnen ist dieses Buch gewidmet.

Falkensee im Januar 2007

Daniel Elbel


Vorwort

von Prof. Dr. Ernst Betida

In den letzten Jahren hat eine lebhafte Diskussion über die Frage stattgefunden, ob auch in Deutschland - etwa nach dem Vorbild der in Frankreich schon seit langem bestehenden Regelung - die Möglichkeit eingeräumt werden sollte, in Krankenhäusern Geburten anonym mit der Folge vorzunehmen, dass die so geborenen Kinder zur Adoption freigegeben würden, die Mutter hingegen unbekannt bleiben sollte. Zur Begründung dieses Vorschlages wurde angeführt, dass nur auf diese Weise Situationen einer extremen sozialen oder psychischen Notlage bei der Mutter begegnet und so die Gefahr vermieden werden könne, dass das neugeborene Kind in hilfloser Lage ausgesetzt oder gar getötet würde. Mit der gleichen Begründung sind seit einiger Zeit in vielen Städten "Babyklappen" eingerichtet worden, also Einrichtungen bei Krankenhäusern, die es einer Mutter ermöglichen, das Neugeborene unerkannt und für das Kind gefahrlos in die Betreuung der Einrichtung zu geben.

Diese Praxis und die mit ihr bisher gemachten Erfahrungen haben zu einer breiten und kontroversen öffentlichen Diskussion geführt. Die in mehreren Anläufen im Deutschen Bundestag und im Bundesrat gemachten Versuche, eine gesetzgeberische Entscheidung über die mit der anonymen Geburt und der Babyklappe verbundenen Probleme herbeizuführen, sind jedoch bisher sämtlich gescheitert. Ungewiss ist, ob das Thema in absehbarer Zeit wieder auf die Tagesordnung der Politik gesetzt werden wird. So ergibt sich zur Zeit die unbefriedigende Lage, dass - etwa bei Babyklappen, aber auch hinsichtlich des Umgangs einiger Krankenhäuser und der Verbände, die diese Einrichtungen betreiben mit dem von Müttern geäußerten Wunsch, eine Geburt anonym durchzuführen - Praktiken bestehen, deren Vereinbarkeit mit der geltenden Rechtslage zumindest zweifelhaft ist.

Dem sich aus dieser Situation ergebenden dringlichen Wunsch, die mit Babyklappe und anonymer Geburt verbundenen Rechtsfragen zu klären, entspricht die von Elbel vorgelegte Arbeit. Sie kann an viele bereits erschienene Einzelbeiträge anknüpfen, erörtert aber die rechtliche Problematik in systematischer und überaus gründlicher Weise sowohl hinsichtlich der Rechtslage nach einfachem Recht, also nach Personenstands-, Straf und Zivilrecht als auch und vor allem im Hinblick auf die sich aus Verfassungsrecht ergebenden Konsequenzen. Es ist offensichtlich, dass die Grundrechte eines anonym geborenen oder in einer Babyklappe abgelegten Kindes in gravierender Weise betroffen sind; demgegenüber hilft der beliebte (und auf bloßen Annahmen beruhende) Hinweis nicht, dass es sonst - vielleicht - überhaupt nicht geboren worden wäre, sondern abgetrieben, bei der Geburt in hilfloser Lage ausgesetzt oder gar getötet worden wäre. Aber auch die Grundrechtssphäre der Eltern, der Mutter wie des Vaters, sind durch den Vorgang wesentlich berührt. Eine - zur Zeit nicht in klaren Konturen erkennbare, aber künftig mögliche - politische Entscheidung des Gesetzgebers muss vorrangig die grundrechtlichen und sonstigen verfassungsrechtlichen Positionen klären, die der Entscheidung auch klare Grenzen setzen.

Das von Elbel vorgelegte, geordnete und aufbereitete Material liefert hierfür die Voraussetzungen. Während bisher die öffentliche und auch die politische Diskussion sich ganz überwiegend mit den - nahe liegenden - Konflikten beschäftigt hat, die für die Betroffenen, vor allem für die Mutter, entstehen und deren Bewältigung auch verständliche Emotionen auslöst, scheint es geboten, sich über die Rechtslage und vor allem über die durch das Grundgesetz vorgegebenen Wertentscheidungen klar zu werden. Geschieht dies, so kann nüchterner als bisher versucht werden, Lösungen zu finden, die eine verbreitete Praxis aus dem weithin rechtsfreien Raum zurückführen.

Die Arbeit von Elbel macht auch hierzu Vorschläge. Diese entwickelt er aus einer ausführlichen und umfassenden Grundrechtsabwägung, die ihrerseits auf einer sorgfältigen und gelungenen Aufbereitung der grundrechdichen Abwehrrechts und Schutzpflichtendogmatik für das vorliegende Thema fußt. Während Elbel unter diesen Vorgaben - die Praxis der Babyklappen für künftig nicht mehr hinnehmbar hält, sind seine Anregungen hinsichtlich des Umgangs mit der anonymen Geburt zurückhaltender; für möglich hält er die Einführung einer "vertraulichen" Geburt, die die Rechte des Kindes jedenfalls eher wahrt als die radikale Zulassung der Anonymität. Über diesen Vorschlag sollte ernsthaft nachgedacht werden.

Insgesamt ist die Dissertation geeignet, für die öffentliche und vor allem auch die politische Diskussion Anregungen zu geben und diese möglicherweise sogar entscheidend zu beeinflussen. Sie kommt zum rechten Zeitpunkt, und über die wissenschaftliche Leistung hinaus verdient sie Beachtung.

Prof. Dr. Ernst Benda

Präsident des BVerfG a.D.


 
   


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