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Vorwort

Ehen werden im Himmel geschlossen, aber dass sie gut geraten, darauf wird dort nicht gesehen. Af. v. Ebner-Eschenbach, Aphorismen

Wie wahr ist es doch, was die Schriftstellerin Marie von Ebner-Eschenbach mit versöhnlichem Humor beschreibt, scheitern doch heute mehr als ein Drittel aller Ehen.

Wer heiratet, kann sich an diesem Tage nichts anderes vorstellen, als dass seine Liebe immer und ewig währen wird, frei nach dem Dichterspruch: "Auf die höchste Liebe traue, / Die sich nimmer wandeln kann!"*

Wandelt sich die Liebe dann aber, aus welchen Gründen auch immer, - in mehr als jedem dritten Fall - doch in Gleichgültigkeit, Abwendung, Abneigung, sogar Hass, werden Auseinandersetzungen geführt, die juristischer Mithilfe, also der Beauftragung einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwalts, bedürfen.

So sitzt eine der Parteien schließlich, vielleicht schockiert vom plötzlichen Zerbrechen eines Lebensplanes, vielleicht nach jahrelangen, zermürbenden Auseinandersetzungen erleichtert, vor dem anwaltlichen Schreibtisch, beschreibt seine Sorgen und Nöte und erwartet Hilfe, Antworten auf alle Fragen von Trennung, Scheidung und ihren Folgesachen. Nicht selten sind wir Anwälte von den Fragen überfordert, vor allem dann, wenn wir uns nicht täglich und ausschließlich mit Scheidungsrecht beschäftigen. Der BGH hatte uns aber schon 1968** - und später immer wieder'** - erklärt, welche Anforderungen er an uns stellt:

"Nach fester Rechtsprechung ist der Rechtsanwalt, soweit sein Auftraggeber nicht unzweideutig zu erkennen gibt, dass er des Rates nur in einer bestimmten Richtung bedarf, zur allgemeinen, umfassenden und möglichst erschöpfenden Belehrung des Auftraggebers verpflichtet. Es ist Sache des Anwalts, dem Mandanten diejenigen Schritte anzuraten, die zu dem erstrebten Ziel zu führen geeignet sind. Er hat Nachteile für den Auftraggeber zu verhindern, soweit solche voraussehbar und vermeidbar sind. Unkundige muss er über die Folgen ihrer Erklärungen belehren und vor Irrtümern bewahren. Der Anwalt muss den Mandanten auch anders als der Notar - über mögliche wirtschaftliche Gefahren des beabsichtigten Geschäfts belehren."

Solchen ganz erheblichen Anforderungen zu genügen und unseren Mandanten die erwartete Hilfe gewähren zu können, den Kolleginnen und Kollegen eine für die tägliche

Berufspraxis geeignete und umfassende Unterstützung zu geben, ist Anliegen dieses Buches. In jeder Phase des Scheidungsverfahrens sollen anwaltliche Fehler verhindert, Tipps zur möglichst erfolgreichen Vertretung der eigenen Partei gegeben und über alle Aspekte des Scheidungsfolgenrechts aufgeklärt werden.

Selbstverständlich ist das neue Unterhaltsrecht zum 01.01.2008 ebenso eingearbeitet, wie Hinweise auf zukünftige mögliche Veränderungen (z.B. im Zugewinnausgleich, im Familienverfahrensrecht und im Pro/esskostenhilferecht) enthalten sind.

Ebenso selbstverständlich sind z.B. das Steuerrecht, das Gebührenrecht und das Verfahrensrecht notwendige Bestandteile der Beschreibung von Scheidungsfolgen.

So hoffe ich, dass Ihnen dieses Buch ein die Praxis begleitender, erfolgreicher Ratgeber sein kann, der Ihnen nicht nur täglich in allen Fragen des Scheidungsfolgenrechts helfen wird, sondern Ihnen den menschlich so sehr befriedigenden Bereich des Familienrechts noch näher bringt.

Weyhe, im März 2008
Dr. K.-Peter Horndasch


 
   


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