Vorwort
Die Arbeit wurde im Wintersemester 2004/2005 der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwig-Universität Freiburg als Dissertation vorgelegt.
An erster Stelle danke ich ganz herzlich meinem verehrten Doktorvater, Herrn Prof. Dr. Thomas Würtenberger für sein Interesse an diesem Thema aus einem "Randbereich" des Polizeirechts, sowie für seine Anregungen und Vorschläge, welche die Entfaltung der Thematik begleitet haben.
Ebenfalls danke ich Herrn Privatdozent Dr. Ralf P. Schenke für die schnelle Zweitbegutachtung meiner Arbeit und seine weiterführenden Vorschläge.
Weiter sei ausdrücklich all denjenigen gedankt, die es mir ermöglicht haben, diese Arbeit in der jetzt vorliegenden Form zu fertigen. Mein besonderer Dank gilt in diesem Zusammenhang den Sachbearbeitern für den Freiwilligen Polizeidienst, die mir mit Informationsmaterial und ihren praktischen Erfahrungen zur Seite standen. Hier danke ich besonders Herrn Polizeihauptkommissar Hans-Joachim Dürrse von der Polizeidirektion Freiburg, der mir wertvolle Anregungen lieferte. Mein Dank gilt auch dem Innenministerium Baden-Württemberg für die zur Verfügung Stellung von Erlassen, Verwaltungsvorschriften und sonstigen Schriftsätzen, mit denen es mir möglich wurde, die polizeiliche Praxis umfassend zu entwickeln.
Schließlich bedanke ich mich von Herzen bei einer sehr lieben Freundin, die mir in der Zeit während der Entstehung dieser Arbeit immer mit Rat und Tat zur Seite stand und es sich nicht nehmen ließ, Teile meiner Arbeit Korrektur zu lesen und auch wichtige Anmerkungen zu machen.
Gewidmet sei diese Arbeit meinen lieben Eltern, die mir durch ihre Förderung das Erreichte erst möglich gemacht haben.
| Freiburg / Sigmaringen, im Februar 2005 | Marcus Ehm |
Der Verfasser beschäftigte sich erstmals 1996 während seines Studiums an der Fachhochschule Ludwigsburg - Hochschule für Öffentliche Verwaltung im Rahmen einer Seminararbeit bei Prof. Eike Mußmann mit dem Freiwilligen Polizeidienst. Genauere Kenntnisse über die verfassungsrechtlichen und rechtspolitischen Fragen zu dieser Einrichtung erlangte er durch sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz. Darüber hinaus ist er seit 1998 selbst Angehöriger des Freiwilligen Polizeidienstes Baden-Württemberg. Hier versieht er seinen Dienst bei einer kleineren Polizeidirektion in seinem Heimatort im ländlichen Raum des Regierungsbezirks Tübingen. Außerdem erfolgten im Zusammenhang mit der Fertigung der Dissertation auch Aufrufe bei der Polizeidirektion Freiburg. An diesem Ort ist die nun vorliegende Arbeit entstanden.
Albert-Ludwig-Universität Freiburg
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Dekan: Prof. Dr. Uwe Blaurock
Erstgutachter: Prof. Dr. Thomas Würtenberger
Zweitgutachter: Privatdozent Dr. Ralf P. Schenke
Tag der mündlichen Prüfung: 09. Februar 2005
Freiburg 2005