Vorwort
Ein bekanntes Sprichwort lautet "Sterben bringt Erben". Das klingt im ersten Moment ansprechend und lässt für die Erben in aller Regel viel Gutes, nämlich einen wohl bestellten Nachlass erwarten. Gerade aber diese Erwartungen können für manche erbenden Angehörigen auch wirtschaftliche Nachteile bringen. Dies gilt insbesondere dann, wenn private oder öffentliche Gläubiger Zugriff auf den ererbten Nachlass haben können. Dieses Problem wurde erstmals im Rahmen des so genannten "Behindertentestaments" rechtlich einer Erklärung zugeführt. In naher Zukunft kann sich das gleiche Problem auch bei Personen stellen, die überschuldet sind und eine Erbschaft erwarten.
Hier setzt das vorliegende Werk an. Nach einer Einführung in die grundlegende Problematik werden Möglichkeiten und Wege aufgezeigt, um einerseits den eigenen Kindern Vermögenszuwendungen zukommen zu lassen und andererseits den Zugriff öffentlicher wie privater Träger bei Beibehaltung der Zahlung öffentlicher Gelder zu vermeiden.
Für Anregungen und Kritik bin ich dankbar (E-Mail: recht@fensterer-ra.de).
Frankenthal/Heßheim, im März 2008
Hans-Helmut Fensterer