Vorwort
Das Vergaberecht spielt für Städte und Gemeinden bei der Vergabe öffentlicher Aufträge schon seit geraumer Zeit eine bedeutende Rolle. Vor dem Hintergrund europarechtlich begründeter nationaler Regelungen sehen sich die Kommunen vor schwierige Herausforderungen gestellt. Darüber hinaus haben die nationale Rechtsprechung sowie Entscheidungen des EuGH den Stellenwert des Vergaberechts für die kommunale Praxis im Hinblick auf die Beauftragung Dritter mit Bau- und Planungsleistungen deutlich erhöht. Das Haftungsrisiko der Kommunen hat ebenfalls zugenommen. Während es der EU-Kommission um die Liberalisierung des öffentlichen Auftragswesens geht, fordern Städte und Gemeinden mehr Flexibilität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Es hängt von der Art des zu vergebenden Auftrags und vom Auftragsvolumen ab, ob die Anforderungen des nationalen oder des EG-Rechts zum Tragen kommen. Das EG-Recht enthält weitreichende formale Anforderungen für die Auftrags vergäbe durch öffentliche Auftraggeber. Die "Flucht ins Privatrecht" hilft nicht. Denn öffentliche Auftraggeber im Sinne von § 98 GWB können auch Private sein. In die vergaberechtliche Beurteilungszone der Rechtsprechung sind zudem Kooperationen zwischen Kommunen und öffentlichen oder privaten Partnern in Form von Eigengesellschaften und Öffentlich-Privaten Partnerschaften geraten.
Der vorliegende Band enthält die schriftlich ausgearbeiteten Fassungen der Referate, die anlässlich einer an der TU Kaiserslautern am 13.3.2008 durchgeführten Fachtagung mit dem Thema "Inhalt und Bedeutung des Vergaberechts für die kommunale Praxis" gehalten wurden. Ziel der Fachtagung war es, die aktuellen Entwicklungen des Vergaberechts im Bereich der städtebaulichen Planung und der Realisierung von Projekten darzustellen, einen Überblick über die Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens und Hilfestellung für die Wahl der richtigen Art des Verfahrens zu geben, praxisorientierte Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen und ggf. rechtspolitische Anstöße aus der Planungspraxis aufzunehmen.
Willy Spannowsky; Andreas Hofmeister